Wer entscheidet "faktisch" am Ende, ob jemand Zwangs-eingewiesen wird, der Richter oder der Psychiater?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Richter 100%
Psychiater 0%

2 Antworten

Richter

Ein Gericht entscheidet.Nicht ein Einzelrichter.

Das Gericht wird sich dazu auf ein Fachgutachten stützen.

Mindestens ein weiterer Rechtszug steht dem Betroffenen offen.

Also die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung kann angegriffen werden.

Im Ausnahmefall ,und kurzfristig ,kann die Polizei eine Zwangseinweisung auf Antrag durchsetzen.

Hier muß eine Fremdgefährdung oder eine Eigengefährdung vorliegen .

Kommt auf die Situation an. Wenn man jemand ermordet hat, eher das Gericht. Wenn man einen Suizidversuch hatte, dann eher die ärztlichen Behandelnden.