5 Antworten

nein

Als erstes würde einer von deren Anwälten eine Verfassungsbeschwerde wegen Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes geltend machen, und damit vor Gericht wohl auch noch recht bekommen. Somit sind solche Vorschläge in unserem Rechtsstaat höchstwahrscheinlich nicht umsetzbar.

Woher ich das weiß:Recherche
nein

Die Damen und Herren Strafgefangene sollten besser die Haftzeit mit Arbeit verbringen. Damit können sie mehr für die Gemeinschaft tuen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Verstehe den Hintergrund nicht. Warum sollte man das tun wollen?

Strafgefangene gehören ins Gefängnis und nicht vor Schulen!

Und auch dort können sie sich ja musikalisch betätigen:

https://www.youtube.com/watch?v=mKtdTJP_GUI


Artus01  31.07.2024, 19:42

Mal davon abgesehen das es ein unsinnige Idee ist, ist es rechtlich auch nicht durchsetzbar.

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rolf4566545 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 19:30

damit sie sachen tun muss was ihnen unangenehm ist und sie in einer hilflosen situation sind zu wissen wie sich das anfühlt

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Kessie1  31.07.2024, 19:33
@rolf4566545

Das bringt nur Wut, Aggression... Schau dir den Flashmob an. DAS ist eine gute Art selbst im Gefängnis ein Gemeinschaftsgefühl zu bekommen und es ist toll, was die Gefangenen daraus gemacht haben. Man will sie ja wieder auf die Menschheit los lassen können und sie nicht noch vorführen, der Lächerlichkeit preis geben und schon gar nicht Kinder da mit reinziehen.

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nein

Was soll so ein Quatsch bringen?

Von mir aus kann man ihnen anbieten freiwillig und unter Aufsicht die Schulklos zu putzen oder die Klassenräume zu renovieren. Das wäre wenigstens etwas Sinnvolles.

nein

Was haben die Schulen davon, wenn Sträflinge den Kindern Lieder vorsingen. Die sollten mit denen garnicht erst in Berührung kommen.