FSK im Kino
Findet ihr es auch unlogisch, dass man mit drei Jahren und Elternteil nicht in einen Film ab sechs darf aber mit sechs und einem Elternteil in einen ab zwölf. Und dann mit 12 nicht mit Elternteil in einen ab 16?
9 Stimmen
2 Antworten
Dein Argument arbeitet gegen dich. Das würde nur bedeuten das man Kinder mit 6 nicht mehr in Filme ab 12 lässt es bedeutet nicht das man auf einmal in Filme ab 16 darf.
Und ja man kann darüber Diskutieren. Aber der Sprung und die Inhalte zwischen 6 und 12 sind anders als die Inhalte die mit 16 Verfügbar sind.
Und es ist durchaus gut das Kinder unter 16 das nicht sehen dürfe selbst mit den Eltern weil wir haben alle gesehen das manche Eltern Ihren Kindern alles erlauben auch wenn es nicht gut ist.
Es ist nicht nur unlogisch, ich finde es auch falsch da sich Eltern oft keine Gedankenmachen.
Das ganze FSK ist eine schlechte Konstruktion und aus kranken Gedankengängen entwickelt.
So wie kleine Kinder in Begleitung Erwachsener mit einmal Alk saufen dürfen.
https://www.kenn-dein-limit.de/alkoholberatung/informationen-fuer-eltern/jugendschutzgesetz-alkohol/
14 jährige in Begleitung dürfen...
Herr Lauterbach will das endlich abschaffen
Vierzehnjaehrige sind keine Kinder, sondern Jugendliche. Ihnen darf auch nur dann Bier, Wein oder Sekt ausgeschenkt werden, wenn sie sich in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden. Eine erziehungsbeauftragte Begleitperson reicht nicht aus und ein x-beliebiger Erwachsener natuerlich erst recht nicht.
Deine Behauptung "So wie kleine Kinder in Begleitung Erwachsener mit einmal Alk saufen dürfen" ist somit gleich in zweierlei Hinsicht falsch. Nicht "kleine Kinder", sondern Jugendliche und auch nicht "in Begleitung Erwachsener" , sondern nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person.
Kindern darf auch dann in der Oeffentlichkeit kein Alkohol ausgeschenkt werden, wenn sie sich in Begleitung Erwachsener befinden.