Findet ihr dieses Urteil gerecht

Ja. 71%
Nein, das ist skandalös 18%
Andere Antwort... 7%
Ich bin mir nicht sicher 4%
Ja aber ihn gleich rauswerfen 0%
Ja, die Strafe war sogar zu mild 0%
NAZI METHODEN UND STASI METHODEN 0%

28 Stimmen

10 Antworten

Ja.

Als Soldat hat man Befehlen Folge zu leisten und Gesundheitsbehandlungen können angeordnet werden. Schließlich sind das auch die Leute, denen man im Endeffekt befiehlt auf dem Schlachtfeld zu sterben.

Ist nicht mit einer Impfpflicht oder anderen Anordnungen für die Zivilbevölkerung zu vergleichen.

Wenn ein Soldat einen direkten Befehl misachtet muss er nunmahl die Konsequenzen tragen

So pauschal totaler Unsinn.

Ja.

Aus heutiger Sicht mag das vielleicht etwas anders bewertet werden. Aber damals gibg es vor allerum die Bevölkerung zu schützen. Und da war die Impfung ein hilfreiches Mittel.

Wer schon sowas verweigert, ist zum Schutz unseres Landes auch nicht zu gebrauchen.


geheim007b  13.09.2024, 12:01

Damals war es auch schon klar, was spätestens seit den RKI Files bekant sein sollte. Und die Situation muss man heute auch mit dem wissen von heute beurteilen.

FouLou  13.09.2024, 12:14
@geheim007b
Und die Situation muss man heute auch mit dem wissen von heute beurteilen.

Nope. Das darf man finde ich nicht entsprechend.

Stell dir folgende situation vor: Eine mutter gibt seinem kind etwas zu essen. Zu dem zeitpunkt wusste niemand das diese nahrung extrem schädlich für kinder in dem alter ist. 2 Jahre später findet man aber heraus das dem so ist.

Darf man nun diese mutter nun bestrafen weil sie dem Kind diese nahrung gegeben hat obwohl sie nicht wissen konnte das diese schädlich ist?

Ich denke nicht.

Das ganze muss in dem kontext betrachtet werden welches wissen man zum damaligen zeitpunkt erlangen konnte. Vieleicht war das damals dem RKI durchaus klar. Aber der vorgesetzte bzw. das Militär wird kaum die möglichkeit gehabt haben dieses wissen zu erlangen. Also kann man ihnen nicht vorwerfen das sie etwas nicht wussen was sie nicht hätten wissen können weil wir es heute besser wissen.

geheim007b  13.09.2024, 12:37
@FouLou

stell dir vor jemand wird aufgrund von indizienbeweisen verurteilt, ein paar jahre später kann aufgrund besserer methoden aber dessen unschuld bewiesen werden. Er wird freigesprochen, das Urteil damals wird aufgehoben.

Und dazu kommt eben: schon damals war die Sachlage in der Wissenschaft anders (trotz Unfähigkeit richtiger Datenerhebung über die komplette Zeit). Es geht hier um Omikron, das ging erst 22 richtig in umlauf und die Impfungen dagegen haben auch nochmal gedauert. Zu dem Zeitpunkt war es schon klar dass die Impfung nicht dagegen hilft dass man weitere anstecken kann (und jedem klar denkenden der nur einen Hauch von Ahnung von Viren hat war das schon bei der Alphavariante klar). Wissenschaftlich hatte die Impfung zu dem Zeitpunkt nur einen minimalen Nutzen und das recht auf Unversehrtheit des eigenen Körpers wiegt da einfach deulich höher. Das Urteil ist falsch und ich denke es wird kassiert.

Elektroheizer  13.09.2024, 12:46
@geheim007b

Ich denke es geht nicht darum ob und wie die Impfung damals gewirkt hatte. Es ging nicht um den Einzenlen. Es ging um alle.

Das Recht auf körperliche Unversehtheit ist im Militär ohnehin sehr zweitrangig. Wenn man da viel Wert drauf legt, hätte man einen anderen Job machen müssen.

Wer nicht Bereit ist für die Truppe seine Gesundheit geringfügig zu riskieren, der gehört da nicht hin. Das wär doch der erste, der im Einsatz seine Kameraden im Stich lassen würde.

geheim007b  13.09.2024, 14:05
@Elektroheizer

Im Kriegsfall kann man genauso wie von Einsatzkräften im Einsatzfall verlangen das recht auf eigene unversehrtheit zurück zu stellen, aber eben auch nicht komplett. Es ist immer eine Abwägung, und zum Zeitpunkt Omikron Impfung war die Sachlage mehr oder weniger klar, impfen schützt nicht davor den Virus zu bereiten sondern trägt nur zur Milderung der Infektion (im optimalfall so weit dass es gar nicht bemerkt wird) bei. Und unter dieser Prämisse zählt Art 2 GG eben in meinen Augen mehr. Meine Meinung, ich hoffe das OVG wird das noch so bestätigen.

Ja.

Ja, schon.

Das Problem ist der Befehl an sich.

Aber weißt bescheid, was passiert, wenn du dich weigest, wenn es heißt:

Foltern sie diesen Gefangenen.^^

Nein, das ist skandalös

hat dem staat nichts anzugehen ob man geimpft ist. egal ob soldat, kassierer, e-commercler oder abeitsloser.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 1000de menschn auf der ganzn welt leidn an der impfung