Fangen einzelunternehmen immer bei 0 an, bei Übernahme?

Nein nicht ganz 100%
Ja so ist es 0%

2 Stimmen

3 Antworten

Nein nicht ganz

Die Gewerbeummeldung hat nur anzeigende Wirkung , entfaltet somit keine zivilrechtlichen Folgen der Haftung.

Die Haftung bei Übernahme der Geschäfte muss zivilrechtlich geregelt werden . Das kann durchaus eine komplizierte Angelegenheit werden, z.b. bei Gewährleistungsansprüchen .

es geht nur um die Haftung eine Einzelkaufmann geht in die Persönliche Haftung incl. Privatvermögen im Schadensfall.

eine GmbH hat nur eine Begrenzte Haftung .


EinAlexander  17.08.2024, 11:59
eine GmbH hat nur eine Begrenzte Haftung .

Ist nicht ganz richtig. Eine GmbH haftet unbegrenzt mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen.

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Nein nicht ganz
das heißt doch wenn man jetzt zB das Gewerbe auf jemand anderen ummeldet fängt die neue Person bei 0 an

das hängt von der Vertragsgestaltung ab, mit der die Übergabe geregelt wurde. Wenn die Vermögenswerte des Unternehmens Bestandteil der Übergabe sind (und das ist i.d.R. so), fängt der neue Inhaber da an, wo der alte aufgehört hat.

während die andere Person die das Gewerbe abgemeldet hat nun selber für die ganzen Kosten aufgekommen muss die durch das Gewerbe entstanden sind.

Auch das hängt von der Vertragsgestaltung ab, mit der die Übergabe geregelt wurde.

Alex