Fangen einzelunternehmen immer bei 0 an, bei Übernahme?
Hey undzwar ist es ja so das im Gegensatz zu einer gmbh bei einem einzelunternehmen man mit dem Privatvermögen haftet.
das heißt doch wenn man jetzt zB das Gewerbe auf jemand anderen ummeldet fängt die neue Person bei 0 an während die andere Person die das Gewerbe abgemeldet hat nun selber für die ganzen Kosten aufgekommen muss die durch das Gewerbe entstanden sind.
ist das so richtig oder nicht?
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3 Antworten
Die Gewerbeummeldung hat nur anzeigende Wirkung , entfaltet somit keine zivilrechtlichen Folgen der Haftung.
Die Haftung bei Übernahme der Geschäfte muss zivilrechtlich geregelt werden . Das kann durchaus eine komplizierte Angelegenheit werden, z.b. bei Gewährleistungsansprüchen .
es geht nur um die Haftung eine Einzelkaufmann geht in die Persönliche Haftung incl. Privatvermögen im Schadensfall.
eine GmbH hat nur eine Begrenzte Haftung .
eine GmbH hat nur eine Begrenzte Haftung .
Ist nicht ganz richtig. Eine GmbH haftet unbegrenzt mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen.
das heißt doch wenn man jetzt zB das Gewerbe auf jemand anderen ummeldet fängt die neue Person bei 0 an
das hängt von der Vertragsgestaltung ab, mit der die Übergabe geregelt wurde. Wenn die Vermögenswerte des Unternehmens Bestandteil der Übergabe sind (und das ist i.d.R. so), fängt der neue Inhaber da an, wo der alte aufgehört hat.
während die andere Person die das Gewerbe abgemeldet hat nun selber für die ganzen Kosten aufgekommen muss die durch das Gewerbe entstanden sind.
Auch das hängt von der Vertragsgestaltung ab, mit der die Übergabe geregelt wurde.
Alex