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Kann man als Mieter einen Handwerker auch dann bestellen, wenn man dem (Privat-)Vermieter nicht schriftlich zur Instandsetzung aufgefordert hat?

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Bitte entweder auf die Fragestellung konkret eingehen oder nichts schreiben!

Leider, weil es immer wieder vor kommt, dass irgendwelche Leute wirre Vermutungen und Anschuldigungen formulieren anstatt wirklich Antworten auf die Frage zu schreiben, gleich folgende Informationen vorsorglich vorweg (!):

Mir sind die Möglichkeiten der Mietminderung bekannt. Ich kenne auch einige Gerichtsurteile dazu. Ich bin im Besitz des Mieterlexikons! Ich war auch mal in einem Mieterverein! Ich weiß welche Pflichten der Vermieter hat.

Nun kommen wir aber zur realen Situation:

Der Vermieter ist ein Privatvermieter (Rentner, ein Haus, wohnt im selben Haus). Ich bin der einzige Mieter. Und aus diversen Gründen bin ich ein sehr pragmatischer Typ, der keine Lust auf großen Streit hat. Daher juristische Schritte nicht angedacht, auch weil das Mietverhältnis einige Vorteile hat.

Sowohl mein Mietvertrag als auch die übliche Rechtssprechung geben es her, dass ich einen Handwerker bestelle und ihn erst einmal bezahle, dann aber die Miete dafür einbehalte (verrechne).

Im Mieterlexikon steht jedenfalls: "Der Mieter kann selbst die Handwerker bestellen und Ersatz der Kosten verlangen. ... Dann kann er die Kosten des Handwerkers mit der Miete verrechnen... Achtung: Erst die Handwerker bestellen, wenn der Vermieter "in Verzug" ist, also ihn immer erst schriftlich auffordern die Wohnung umgehend in Ordnung zu bringen".

Hierbei stellt sich für mich die Frage, ob der Teil "also ihn immer erst schriftlich auffordern" eine glasklare Forderung/Handlungsdevise seitens der Rechtssprechung (vlt. auch des Gesetzgebers/Gesetzes?) an den Mieter ist, die man unbedingt immer einhalten muss oder ob es auch mündlich geht.

Denn (!), was man nun beachten muss in meinem Falle ist Folgendes (!): Dem Vermieter ist grundsätzlich alles, was schriftlich ist, zuwider. Er würde auf eine schriftliche Mängelanzeige extrem aggressiv reagieren. Er wohnt im selben Haus. Und ich als Mieter habe kein Interesse daran den Haussegen zu zerstören oder mich gar einer Gefahr einer Kündigung auszusetzen (auch wenn sie noch so unwahrscheinlich ist in diesem Falle). Ich kenne diesen Menschen. Er rastet wirklich extrem aus, wenn er irgendetwas schriftlich bekommt, was für ihn dann wie eine "Anordnung" wirkt.

Es ist nun so, dass der Mangel dem Vermieter absolut bekannt ist und ich ihm diesen Mangel auch mehrfach gemeldet habe - aber eben nur mündlich. Aber (!) es gibt auch Zeugen für das alles. Es ist praktisch allgemein bekannt, dass der Mangel vorhanden ist und dass der Vermieter das weiß. Immerhin ist auch eine Flickschusterei des Vermieters dokumentiert und der Vermieter hat mündlich mehrfach gesagt, er wolle das in Ordnung bringen. Bis heute, seit über 1 Jahr, nichts passiert.

Ich würde meinen, er ist so oder so "in Verzug". Oder etwa nicht?

Wie würdet ihr handeln?

Recht, Mietrecht, Vermietung, Gesetz, Mietvertrag, Jura, Mieterrecht, Mietsache, Wohnungsmängel
Zu dünne Wand zu den Nachbarn! Was tun?

Hallo, seit bald 4 Jahren lebe ich nun in einer kleinen Dachgeschosswohnung. Es ist praktisch ein großes Zimmer mit noch ner separaten Küche dran. Wohn- und Schlafbereich liegen demnach zusammen. Die Wohnung war ursprünglich mal ein großer Speicher,der zu zwei Wohnungen ausgebaut wurde. Meine Wohnung und die Wohnung der Nachbarn wird nur durch eine dünne Rigipswand getrennt. Ich wusste das vorher auch schon,nur die letzte Nachbarin,die dort gelebt hat,war nie zuhause,sodass es mich nicht gestört hat. Letztens Monat jedoch,ist ein Pärchen in die Wohnung gezogen und die LEBEN halt auch richtig darin. Die haben,wie ich mitbekommen habe,ihr Schlafzimmer genau an der dünnen Wand gemacht,sodass wir jetzt Kopf an Kopf liegen weil mein Bett auch dort steht. Wenn die Abends dort husten höre ich das(ich konnte gestern nicht einschlafen weil der sich einen abgehustet hat!),,als ob wir in einem Raum wären. Wenn deren Wecker klingelt,schrecke ich jedes Mal hoch,weil ich denke,das wäre mein Handy,was da vibriert und klingelt. Man könnte sich durch die dünne Wand praktisch unterhalten! Ich fühle mich nun in meiner Wohnung absolut nicht mehr wohl da ich dort keinen Rückzugsraum habe. Die Nachbarn hingegen haben eine größere Wohnung,die bis hinten durch geht und dort auch noch zwei Zimmer hat. Jetzt ist meine Frage,kann ich da mit dem Vermieter sprechen,dass der da irgendwie nen besseren Schallschutz anbringen lässt? Weil das darf hundertprozentig nicht SO sein. Etwas hören ist ja ok,aber nicht SO. Das ist schon krass! Man traut sich schon nicht mehr,sich zu unterhalten.... Ich hoffe,jemand hat einen guten Rat! Ansonsten muss ich wohl wirklich ausziehen...

Lieben Gruß!

Wohnung, Lärmbelästigung, Nachbarn, Wohnungsmängel

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