Gültigkeit eines vorläufigen Mietvertrages

Hallo,

ich wollte mal fragen, ob sich jemand hier auskennt - folgende Situation:

Ich bin zum 01.08.2012 in eine WG gezogen, habe einen Mietvertrag mit dem Hauptmieter unterschrieben in dem drin steht, dass der Mietvertrag vorläufig ist. Das lag dran, dass im ersten Monat das 5. Zimmer noch bewohnt war (und wir somit niedrigere Miete gezahlt haben) und ab dann das 5. Zimmer als Wohnzimmer genutzt wurde, welches wir alle zahlen. Den neuen Vertrag habe ich jedoch nie erhalten (jedoch die neue Miete gezahlt). Letzten Sonntag, den 04.11.2012, wurde mir mündlich gekündigt, weil ich persönlich nicht zu Ihnen passe, ich aber natürlich meine 3 Monate habe, was neues zu finden (gesetzliche Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart).

Jetzt ist es so, dass es in München ja sehr schwer ist eine Wohnung zu finden und ich da jetzt schon ein wenig im Druck bin - habe ich allerdings recht damit, dass solange mir keine schriftliche Kündigung vorliegt, die Frist noch gar nicht angefangen hat zu laufen, selbst mündlich wurde es mir ja auch erst am 04.11.2012 mitgeteilt, sodass ich (sofern ich die schriftliche Kündigung bekomme) erst zum 28.02.2013 ausziehen muss? (Mal ganz davon abgesehen, dass ich natürlich so schnell wie möglich raus will, aber da gehts jetzt um den worst case). Soweit ich im Internet gelesen habe, gibt es außerdem keinen vorläufigen Mietvertrag - er gilt wie der Hauptvertrag, ist das so richtig?

Ich danke Euch jetzt schon mal für Eure Mithilfe. :)

Mietrecht, Mietvertrag, vorlaeufig

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