Erbschaft - wer übernimmt die Kosten für Wohnungsauflösung, ausstehende Miete, etc?
Folgendes Szenario:
In meiner Familie gab es einen Todesfall. Im Testament wird eine Person aus der Familie als 'Alleinerbin' deklariert, es gibt aber eine Klausel, die besagt, dass der Erlös aller verkauften Gegenstände wie Möbel, Geschirr, etc. unter den Enkeln aufgeteilt werden soll. Soweit, so gut.
Nun gab es vom 'Alleinerben' einen Brief, in dem steht, dass aus dem Verkauf der Gegenstände ein Betrag x herausgekommen ist. Von diesem werden in der Aufschlüsselung nun aber Kosten für die Wohungsauflösung, Endreinigung und das Abholen von Sperrmüll abgezogen.
Bin ich ganz falsch in der Annahme, dass diese Kosten nicht eher vom Alleinerben zu tragen sind und nicht einfach von diesem Erbteil abgezogen werden dürfen? Das Erbe hat doch erstmal gar nichts mit den Folgekosten wie Haushaltsauflösung, etc zu tun, oder?
Es geht uns nicht so sehr um die Beträge, die sind sehr gering, sondern um eine korrekte Abwicklung.
Wer hat Erfahrung damit und kann weiterhelfen? Tausend Dank