Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter erhalten in dem Zitat:

"Sehr geehrter Herr X,

die beigefügte Mehrfertigung erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Bitte beachten Sie, dass von Ihnen keine Zahlungen zu leisten sind. Das beigefügte Schreiben ist lediglich zu Ihrer Information bestimmt.

usw."

Dahinter dann das Schreiben, welches an das Studierendenwerk geht wegen der Rückerstattung. Soweit habe ich auch alles verstanden. Ich habe aber noch keinen positiven Bescheid des Studierendenwerkes erhalten, dass mein Bafög-Antrag angenommen wurde.

Was ich mich nun aber Frage ist: Geht das Jobcenter davon aus, dass mein Bafög schon bewilligt wurde oder wurde das Jobcenter vom Studierendenwerk in Kenntnis gesetzt, dass zur Endgültigen Bewilligung des Antrages noch der Erstattungsanspruch fehlt?