Wieviele Stangen Zigaretten aus Polen darf ein Ehepaar für eine Arbeitskollegin in Deutschland mitbringen?

Eine befreundete Arbeitskollegin hatte das Ehepaar "Bumsdejure" darum gebeten ihr Zigaretten aus Polen mitzubringen. Das Ehepaar "Bumsdejure" war vor kurzem in Polen im Urlaub. Da das Ehepaar zu zweit unterwegs war (Ehefrau und Ehemann), hat jeder jeweils 4 Stangen, also insgesamt 8 Stangen, zurück nach Deutschland mitgebracht.

An der Grenze wurde das Ehepaar "Bumsdejure" vom Zoll herausgefischt. Zigaretten wurden beschlagnahmt, Strafe in Höhe von über 300€. Als Begründung wurde genannt, dass die Freigrenzen (4 Stangen pro Person) nur für den Eigenbedarf gelten würden und nicht für sonstige Freundinnen / Arbeitskolleginnen / anderweitige Personen in Deutschland. Mit Strafverfahren wurde gedroht.

Ist es so rechtens?

Vermutlich wäre es für das Ehepaar "Bumsdejure" schlauer gewesen zu sagen, dass die Zigaretten für das Ehepaar selbst (Eigenbedarf) und nicht für eine Arbeitskollegin in Deutschland bestimmt gewesen waren.

Andererseits ist es die Meinung des Ehepaars "Bumsdejure", dass in einem EU-Binnenmarkt mit weitestgehender Zollfreiheit es dem Ehepaar überlassen sein sollte Zigaretten von Polen nach Deutschland mitzubringen, auch wenn diese für Arbeitskolleginnen gedacht sind. Der Staat könne zur Abwechslung auch bei den Ausgaben sparen und auf Einnahmenoptimierung verzichten. Zumutbar, der Wegelagerei vorziehbar.

Aus Polen dürfen pro erwachsener Person maximal 4 Stangen à 200 Zigaretten (insgesamt 800 Stück) für den Eigenbedarf zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. - Quelle: https://zedaco.de/blog/wie-viele-stangen-zigaretten-darf-man-nach-deutschland-einfuehren
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Muss man seine Daten nach der Kündigung noch herausgeben?

Hallo,
eine Bekannte von mir ist 17 Jahre alt und hat vor über einem Monat bei einem Bäckereibetrieb angefangen auf Minijob Basis zu arbeiten.

Anfangs gab es keinen schriftlichne Vertrag oder einen Nachweis über grundlegende Arbeitsbedingungen, wie Gehalt und Arbeitszeiten. Erst hat sich meine Bekannte nicht gewundert, da das Erste mal laut der Chefin Probearbeiten war, ab dem dritten und spätestens nach dem vierten Mal, nachdem die Bekannte bereits mehrmals nach einem bisher fehlenden Arbeitsvertrag gefragt und gebeten hat, ist ihr klar geworden, dass sie diesen laut einer Aussage, dass sie lediglich einen Zettel bekommt, auf dem sie ihre Zeiten aufschreiben soll, nicht mehr bekommt.

Inzwischen ist also über ein Monat vergangen und damit die Frist verstrichen, bis zu der der Arbeitgeber laut Nachweisgesetz dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer einen Vertrag oder bei einem Minijob zumindest einen Nachweis auszuhändigen, der rechtsgültig und unterschrieben ist.

Am Ende des Monats hat sie nun ihren Lohn ausgezahlt bekommen, jedoch ohne sämtliche Zuschläge, die bei Sonntagsarbeit (sie hat an 4 Sonntag in einem Zeitraum von insgesamt 5 Wochen gearbeitet) in einem Vertrag geregelt wären. Hinzu kommt, dass dieser Lohn ihr aufgrund eines "Missgeschicks und einer nicht gesendeten Nachricht an die "Finanzmitarbeiterin", in Bar ausgezahlt wurde. Nachdem die Bekannte bei der Chefin nachgefragt hat, warum sie keine Zuschläge bekommt, obwohl sie ihren Samstagabend und ihren halben Sonntag als Schülerin dafür opfert und zusätzlich nicht versichert ist oder die Möglichkeit hat, in die Rentenversicherung einzuzahlen, hat diese geantwortet, dass sie nicht gleichzustellen ist, mit den anderen schon erfahrenen und älteren Kollegen und, dass sie auf einmal jetzt doch noch anmelden will.

Laut der Chefin hatte diese natürlich nie die Absicht das Arbeitsverhältnis schwarz und ohne Vertrag zu führen. Meine Bekannte hat daraufhin gekündigt und die Chefin fordert von ihr jetzt Daten für einen Arbeitsvertrag, für den die Frist inzwischen abgelaufen sein sollte. Meine Bekannte will diese Daten nicht mehr herausgeben, da kein Verhältnis mehr zwischen beiden Parteien besteht und die Arbeitgeberin selber Schuld ist, dass sie die Frist hat verstreichen lassen.

Nun hat ihr die Arbeitgeberin gedroht, sie beim Zoll zu melden.

Nun meine Fragen:

Das deutet doch ausdrücklich auf Schwarzarbeit hin, oder?

Kann die Bäckerei meine Bekannte überhaupt anschwärzen?

Und stimmen meine Vermutungen bezüglich dieser Fristen, vor allem bei Minijobs?

Muss meine Bekannte die Daten jetzt noch rausrücken?

Ist die Sonntagsarbeit überhaupt rechtens, vor allem wenn sie an mindestens 4 auffeinanderfolgenden Sonntagen gearbeitet hat, dazwischen war allerdings ein Sonntag, an dem sie aufgrund von Krankheit nicht gearbeitet hat?

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