Verkehrskontrolle Polizei

Hallo Leute,

ich bin neulich in eine Verkehrskontrolle geraten, die zwar positiv ausfiel, jedoch musste ich mich schon sehr wundern.

Ich stieg aus dem Wagen und nach der Standard-Prozedur mit Führerschein und Fahrzeugpapiere wurde es unangenehm. Die Polizisten nahmen mein Auto auseinander. Der eine setzte sich hinters Steuer, checkte das Handschuhfach und sämtliche andere Fächer (Armlehne, "Geheimfach" unterm Lenkrad, etc.) Wühlte alles durch, ich denke mal die dachten ich hätte Drogen. Der andere filzte Kofferraum und Rückbank. Wegen einer Geschäftsreise war ein Trolley im Kofferraum, welcher auch gefilzt wurde. Alles ohne Nachfrage.

Zusätzlich war es noch sonnig und ich hatte eine Sonnenbrille an. Der Polizist nahm, ohne mich vorher zu fragen, seine Hand und zog mir meine Brille aus um meine Augen zu checken.

Dürfen die wirklich so vorgehen? Ohne Indizien mein Auto auseinander nehmen? War ja keine Grenzüberschreitung oder so. Und mir dann noch meine Brille runter zu reissen?! Ich meine er hätte ja auch fragen können ob ich sie schnell ausziehen könne....

Ich kam mir jedenfalls vor wie ein schwer Verbrecher auch durch den Ton wie mit mir gesprochen wurde.

Wäre cool wenn mir jemand sagen könnte, wie ich hier künftig handeln kann. War meine erste Kontrolle und ich habe mich vorher auch nie schlau gemacht wie weit die gehen dürfen.

Danke im Voraus!

LG

Verkehr, Polizei, Kontrolle, Verkehrskontrolle
Fragen zur Verkehrskontrolle mit Drogentest

Schönen Tag,

sitze jetzt schon seit über 2 Stunden am PC und recherchiere wegen Drogenkontrolle und unseren Rechten. Alle Meinungen wiedersprechen sich aber hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Sry wegen den vielen Fragen aber ich will endlich klarheit.Zur Info ich komme aus Bayern und bin noch in der Probezeit.

Wenn man von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten wird darf man und sollte man ja die Schnelltests verweigern.

Bsp ich habe nichts genommen/geraucht oder getrunken.

Verweigere ich die Schnelltest und das Augenleuchten, Finger zur Nase als Begründung dass dabei falsche Werte rauskommen können, Können die polizisten mich ja auf die Wache mitnehmen für einen Bluttest der aber von einem Richter bestätigt werden muss. Jetzt haben die Polizisten keine richtigen Beweise, können aber mit Sicherheit irgendwelche erfinden so dass der Richter zustimmt oder ? wenn ja welchen wären dies? da rote Augen ja nicht ausreichen, ist den die Ablehnung der schnelltests ausreichend ? und wie sieht es aus wenn man schon einen Btmg Eintrag hat ist das eine Begründung für einen Bluttest oder die Durchsuchung ?



Wenn ich dann gegen meinen Willen den Test durchführe, weil ich ja muss aufgrund der Zustimmung des Richters und dieser Negativ ist, kann ich dann was machen?

hab jetzt oft gelesen da kann man gar nichts machen andere schreiben doch da dies Körperverletzung bzw ein schwerwiegender Eingriff in die Unversehrtheit ist oder eine Anzeige wegen Dienstaufsichtsbeschwerde.

Kann man da überhaupt eine Anzeige machen da ich ach gelesen habe dass wenn man den Polizisten mit einer Anzeige droht diese oft schon nachlassen weil das für Sie Folgen haben könnte wie zb, in der Verhandlungszeit kein Gehaltserhöhung oder Aufsteigung oder stimmt das auch nicht ?

Eine weitere Sache wo ich immer andere Anworten im Internet finde ist dass mit 2 Drogentests.

Bsp. ich sage bei einer Verkehrskontrolle ich habe heute mittag ein Radler getrunken. Die Polizei mich somit Blasen lässt und 0,0 rauskommt dürfen die dann noch einen Bluttest machen wenn ich den schnelltest für Drogen ablehene. Die einen meinen ja da die Drogen nichts mit dem Alkohol zu tun haben, die anderen meinen nein da ein Schnelltest der negativ ist ausreicht um den Bluttest abzulehnen. Oder darf die Polizei nur keinen Bluttest auf Alkohol machen und auf Drogen schon?

Die letzte Frage, hoffe Sie können mir so viele wie möglich beantworten :D

bin vor einem halben Jahr mit 3 kapseln mdma im club erwischt worden. Bekomme jetzt warscheinlich Sozialstunden. Kann da was von der Führerscheinstelle auch kommen da ich zu dem Zeitpunkt als da passiert ist noch 17 war und keinen Führerschein hatte, jedoch schonmal angemeldet war. Den Führerschein hab ich 2 Monate nach dem Vorfall bekommen.

Nochmals sry wegen der vielen Fragen. Bin sehr dankbar für Antworten

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Drogen, Drogentest, Strafe, Verkehrskontrolle, Betäubungsmittelgesetz, Bluttest
Verkehrskontrolle,,,, Habe Ich mich richtig verhalten?

TEIL1 hätte nur mal ne kurze frage, ich wurde gestern nacht bzw heute früh ca 03.30uhr von der polizei angehalten allgemeine verkehrskontrolle, war soweit auch alles ok,papiere auf verlangen vorgezeigt,verbandskasten und warndreieck gezeigt (hab ich immer in der fahrgastzelle nicht im kofferraum) wie gesagt es war ne normale allgemeine kontrolle., dann aber hies es auf einmal ich möchte bitte noch mal in ihren kofferraum schauen., woraufhin ich fragte warum.??? der polizist sagte (wörtlich) ja....., wir haben momentan mit mehrfachen eibrüchen und diebstälen zu tun...ich fragte ihn ob ich mich denn irgendwie verdächtig gemacht habe durch was auch immer...??? seine antwort nein...aber er wolle trotzdem mal in meinen kofferraum schauen., ich verweigerte und sagte das einzige was in meinem kofferraum ist ist ein ölkanister sonst nix,er wieder na dann lassen sie mich doch reinschauen..ich sagte wieder nein,ich sehe keine grundlage auf der sie berechtigt sind meinen kofferraum zu durchsuchen...(ich weiß das macht natürlich noch mehr verdächtig)aber es ist doch mein gutes recht oder??? als ich wie gesagt mehrfach verneinte und untersagte meinen kofferraum zu durchsuchen fing er auf einmal an wir führen hier jetzt eine schleierfahndung durch also habe ich ihm volge zu leisten(ich komme aus sachsen anhalt)ich weiß nicht genau wie sich das mit der schleierfahndung hier in meinem bundesland verhällt aber ich glaube eine schleierfahndung beziht sich doch nur auf bundespolizei usw zwecks der illegalen einreise,schmuggel usw usw und das auch nur im 30km radius im grenzgebiet....hab ich da nicht recht??? der polizist ging dann zu seinem kolegen der mich dann auch zum öffnen meines kofferraums drängte was ich aber auch verneinte., dann hies es na dann müssen wir ebend weitere kräffte hinzuziehen ca10min später traf ein zivielwagen ein einer von der kripo und n anderer polizist kamen dazu und der ton wurde schärfer..es hies dann wenn sie den kofferraum nicht öffnen dann machen wir das ebend selber., (wörtlich)auch unter anwendung körperlicher gewallt...) zu dem zeitpunkt habe ich mich schos aus meinem auto herrausbewegt und stand an der fahrertür, ich wies die polizisten darauf hin das ich ihnen den zugang zu meinem pkw verweigere da es keine grundlage gibt aus einer allgemeinen verkehrskontrolle auf eimal ne schleierfahndung zu machen zumal die kontrolle ohne beanstandung eigentlich schon erledigt war..., nach mehreren hin und hergerede wurde ich dann unter gewalteinwirkung von meinem auto entfernt einer der polizisten öffnete meine fahrertür nahm meinen schlüssel aus dem zündschloss und öffnete unter meinem protest und der nochmaligen untersagung meinen kofferraum.... natürlich war nix anderes als besagter kanister drin aber mir ging es um mein persönlichkeitsrecht und meine privatsphäre..da ich zu keinem zeitpunkt verdächtig war/gewirkt habe bis zur besagten frage der öffnung meines kofferraums.,

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Gewalt, Anzeige, Verkehrskontrolle, Pflicht

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