Im Flugzeug wurde vom Personal(?) durchgesagt, dass man keine Fotos von den Passagieren oder vom Personal machen darf... Normal sind die aber doch, wenn sie unvermeidbar auf das Bild gelangen (weil sie dem Künstler z. B. einfach so vor die Linse laufen...), ihr Recht am eigenen Bild doch los... Also wenn man bspw. ein Schloss fotografiert, das von Touristen belagert wird...
Im Flugzeug wäre das Kunstwerk vielleicht ieine Konstruktion... z. B. die Tragflächen mit den cool geregelten flaps und unerwünschte Spiegelungen (die auch Personen gut erkennbar wiedergeben könnten...) aus der Kabine im Fenster...
ich werde auch immer wieder gern angesprochen, weil die ein Bild von sich selbst und ihrer Reisegruppe haben wollen, und weil die kein Stativ und/oder keinen Selbstauslöser haben... Ist das dann auch verboten? Ich mein: Mir wäre es na klar viel lieber, wenn ich dann sagen könnte: „Tut mir leid... Das ist durch die Hausordnung rechtswirksam verboten...“
Wodurch wird also Art. 5 Abs. 3 GG eingeschränkt?