Hallo Leute :-)
Wir haben eine Shishabar diese zum Beispiel, Samstags ab 1 / 2 Uhr geschlossen ist, kann ich diese Bar num als "geschlossene Gesellschaft" mit ein paar Freunden weiterhin nach 2 Uhr "offen" lassen (Türe alle abgeschlossen) - Keine Gäste mehr da, nur Freunde
- Getränke sind für Freunde kostenlos
- Alle sind über 18 Jahren
- Die Musik bleibt leise
Alle sind nett, freundlich und es gibt keine Ruhestörung, aber die Polizei kommt dennoch einfach mal spontan vorbei, um nach dem Rechten zu sehen, (wir haben ja nichts zu verbergen), aber muss ich sie auf alle Fälle reinlassen?
- Darf ich auch OHNE den Besitzer der Shishabar dort im Ladenlokal als "Familienmitglied" mit den Kollegen verweilen? (Nicht als Mitarbeiter angemeldet)
- Und müssen die Spielautomaten eig. ausgeschaltet werden?
Ich Danke euch für die Hilfe und sorry für die vielen Fragen und das Durcheinander ;-)