Hey Leute,
Ich hoffe jemand der Ahnung von Verkaufsrecht oder wie man sowas nennt liest das.
Wenn man Schuhe auf zb Ebaykleinanzeigen oder Kleiderkreisel verkauft, die in neuem Zustand sind und auch so ankommen, aber der Schuhkarton zb etwas Kaputt ist (schon vor der Lieferung), kann der Käufer sein Geld zurückverlangen, wenn in der Anzeige der Schuhkarton nicht erwähnt wurde und "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadensersatz wegen Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt." drinne steht?
Ich vermute nicht, da man ja die Schuhe und nicht den Karton verkauft hat. Liege ich richtig mit der Vermutung? (Es gibt ja Leute die auch auch den Schuhkarton haben wollen)
Mit freundlichen Grüßen :)