Also ich weiß, dass, wenn man vorher noch nicht mit Drogen auffällig geworden ist, kein Drogentest durchgeführt wird.
Wie sieht es allerdings aus, wenn man zuvor schon einmal minderjährig mit Drogen (Marihuana, 0,4g) erwischt wurde und dann seinen Führerschein machen will?
So wie ich das bisher dachte, würde die Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle einen Drogentest einfordern, die haben das allerdings schon abgesegnet und die Tore zu den Prüfungen quasi schon geöffnet. Aber ich habe mitbekommen, dass, wenn man die Prüfungen machen will, auch der TÜV erstmal dazwischen steht und das genehmigen muss.. Das sollte auch angeblich ein paar Wochen.
Nun meine Frage: Stimmt das? Also, dass der TÜV einen Drogentest einfordert und nicht die Fahrerlaubnisbehörde. Oder vielleicht auch beide?
Vielen Dank