Es geht um folgendes: 2 Schwestern, 2 Brüder (Erbfolge ist geklärt)
Die 2 Schwestern lebten zusammen, die eine Schwester hatte in den letzten Jahren die Vormundschaft für die andere Schwester und die Kontovollmacht.
Die unmündige Schwester verstarb jetzt. Deren Vormund, die Schwester, bei dem sie lebte, verweigert aber den Brüdern die HErausgabe des Totenschein und Sterbeurkunde. Diese braucht man aber zur BEantragung des Erbscheins. 1. Was kann man da machen? 2. Kann man beim Amtsgericht auch ohne Sterbeurkunde einen Erbschein beantragen - mit dem HInweis eben: Die Schwester verweigert HErausgabe... 3. Denn Totenschein und Sterbeurkunde müssen ja auch bei irgendeinem Amt liegen - vermute beim Einwohnermeldeamt?
Nur zur Rand-Info: Es geht den Brüdern nicht -darum irgendwas "abzugreifen" sondern lediglich darum, dass das Sparguthaben der VErstorbenen wenigsten die Beerdigungskosten deckt. Denn die Schwester weigert sich ebenso vom Konto der VErstorbenen, über dass sie noch eine Vollmacht hat, die BEerdigung zu bezahlen.