Gesonderte und einheitliche Feststellung, Anlage FE-KAP – wie verfahren?

Angenommen, es besteht ein Gewerbe in Form einer GbR mit zwei Gesellschaftern. In der EÜR sind neben den eigentlichen Betriebseinnahmen auch Kapitaleinküfte verbucht, die somit Teil der Einkünfte (umsatzsteuerfreie bzw. nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) sind. In der gesonderten und einheitlichen Feststellung gibt es nun die Anage FE-1, in der die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen ausgewiesen wird. Da Die Gesellschafter eine Aufteilung von 50/50 haben, werden die laufenden Einkünfte (welche die Kapitalerträge beinhalten) auf beide Gesellschafter aufgeteilt.

Nun gibt es die Anlage FE-KAP. Hier sind noch einmal zusätzlich die Kapitalerträge eingetragen. Ebenso die gezahlte Kapitalertragssetuer und der Solidaritätszuschlag.

Angenommen:

20.000 Eur Gewinn (Einnahmen inkl. Kapitalerträge von 5.000 Eur minus Ausgaben)

10.000 Eur fällt in Anlage FE-1 auf Gesellschafter A, 10.000 Eur fällt auf Gesellschafter B

5.000 Eur Kaitalerträge werden aufgeteilt auf Gesellschafter A und B (je 2.500 Eur) und in der Anlage FE-KAP vermerkt.

Der hieraus folgende Feststellungsbescheid ist die Grundlage für die Einkommensteuererklärung der Gesellschafter. Ziel der Gesellschafter ist nun, über die Einkommensteuererklärung die Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag zurück zu bekommen.

Wie werden in dem Feststellungsbescheid die Kapitalerträge und gezahlten Steuern/Abgaben ausgewiesen?

War das Vorgehen richtig, die Anlage FE-KAP auszufüllen, um die Kapitalertragssteuer in der späteren Einkommensteuererklärung ertstattet zu bekommen?

Ist dem Finanzamt klar, dass die Kapitalerträge bereits in der "Aufteilung von Betseuerungsgrundlagen" eingerechnet sind (in dem Zahlenbeispiel also 10.000 Eur Einkünfte pro Gesellschafter, und nicht 12.500 Eur)?

Finanzen, Steuererklärung, Finanzamt, GbR, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen
Eigene Kosmetikprodukte herstellen und verkaufen

Hallo, ich bin selbstständige Kosmetikerin und habe seit Jahren ein eigenes Studio. Bisher habe ich meine Produkte für den Verkauf und die Behandlungen in meinem Studio von einer Fremdfirma bezogen. Nebenbei habe ich immer mal wieder eigene Cremes, Lotionen, Masken usw. kreiert und diese an Freunde und Familie zum testen verschenkt. Das mache ich nun seit 2 Jahren und ich habe so viel positives Feedback bekommen das ich darüber nachdenke meine eigenen Pflegeprodukte in meinem Kosmetikstudio zu verkaufen. Schöne Idee, aber wie sieht es rechtlich aus? Bisher habe ich die Produkte in meiner Küche hergestellt weil ich in meinem Kosmetikstudio leider keinen Platz für die Herstellung habe. Brauche ich dann so einer Art eigenes "Labor"? Weiß vielleicht jemand welche Art von Räumlichkeiten ich nutzen darf und was es da zu beachten gibt? Ich kenne eine Frau die Seifen im Keller Ihres Hauses herstellt, sie hat einen eigens dafür vorgesehenen Raum eingerichtet, mit Waschbecken, Arbeitsplatten, Fliesen usw. Sie verkauft die Seifen an Ihrer Haustür und in Ihrem Onlineshop. Ist das legal? Wenn ja könnte ich das von der Herstellung her auch so machen oder wird das schwierig weil mein angemeldetes Gewerbe (mein Kosmetikstudio) an einem anderen Ort ist? Ich will alles legal und richtig machen, nicht nur für die Behörden und Ämter sonder auch für meine Kunden. Bin für Hilfe und jeden Rat dankbar.

Selbständigkeit, Kosmetik, selbstständig, Labor, Recht, Gesetz, Gewerbe, Produkte, Produktion

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gewerbe