Konfessionslos bzw ohne Bekenntnis wenn man keiner staatlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört?

Zählt es demnach nicht, wenn man sich außerhalb einer Kirche oder außerhalb einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft zu den Lehren von Jesus Christus bekennt? Ich mache das jedenfalls!

Was ist mit jenen Menschen, die sich beispielsweise aus Gewissensgründen von der Kirche wegen ihren Skandalen und Verfehlungen absondern?

Offb 18,48: Und ich hörte eine andere Stimme aus dem Himmel sagen: Geht aus ihr hinausMEIN Volk, damit ihr nicht an ihren Sünden teilhabt und damit ihr nicht von ihren Plagen empfangt!

2Kor 6,16-18:  ... wir sind der Tempel des lebendigen Gottes; wie Gott gesagt hat: »Ich will unter ihnen wohnen und wandeln, und ich werde ihr Gott sein, und sie werden mein Volk sein.« Darum geht aus ihrer Mitte hinaus und sondert euch ab!, spricht der Herr. Und rührt Unreines nicht an! Und ich werde euch annehmen und werde euch Vater sein, und ihr werdet mir Söhne und Töchter sein, spricht der Herr, der Allmächtige.

Wie seht ihr das?

Aus Sicht des österreichischen Staates gelten jene Personen als „ohne Bekenntnis“, die keiner staatlich anerkannten oder eingetragenen Religionsgemeinschaft angehören.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Konfessionslosigkeit#:~:text=%E2%80%9EPersonen%2C%20die%20weder%20einer%20gesetzlich,Personen%20ohne%20Bekenntnis%20(o.B.).

Kirche, Christentum, Bibel, Evangelium, Gott, Jesus Christus, katholische Kirche, Theologie

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