Eugenik ( Im 3. Reich "Erbpflege" manchmal auch "Rassenhygiene" genannt) bezeichnet laut Wikipedia das eingreifen in die Familienpolitik durch Humanbiologie.
Inzest ist in Deutschland bei heterosexuellen Paaren laut §173 strafbar:
"Der Täter begeht Inzest, wenn er vorsätzlich mit einem leiblichen Verwandten in gerader Linie vaginalen Geschlechtsverkehr hat. Eine tatsächliche Fortpflanzung ist dabei nicht erforderlich (sog. „Inzucht“). "
Das heißt homosexuelle Paare sind demnach also nicht betroffen, dann kann es aber nur um das Verhindern der möglicherweise behinderten abkommen gehen, also Eugenik.
Meine Frage ist ob Eugenik hier vertretbar(ethisch korrekt oder richtig) ist, also ob ungeborenes Leben irgendeinen Wert hat, können wir ethisch, ungeborene Kinder "verhindern" nur weil diese vielleicht behindert sein könnten?
Nachtrag: Es handelt sich nicht um "ethisch ungeborene" sondern um "ethisch, ungeborene" das ethisch bezieht sich als Adverb auf verhindern, nicht auf die Kinder, die sind ungeboren, auch erkennbar daran dass es hier durch Kleinschreibung ein Adjektiv, kein Nomen ist.