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Darf ich meinen ,,Parkplatz" Videoüberwachen?

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen da mir jetzt zum 2 mal mit einem Schlüssel Kratzer in mein Auto gemacht wurde, wollte ich meinen Parkplatz überwachen die frage ist ob das erlaubt ist also ich erkläre mal kurz die Lage

Meine Oma und meine Freundin wohnen im gleichen Mehrfamilienhaus, rechts und links vom Haus sind jeweils 2 Garagen die zur Straße hin gerichtet sind und vor den Garagen sind noch ein paar Meter Fläche wo das Auto stehen kann wenn es nicht in der Garage ist und eine davon gehört meiner Oma. Da ich halt öfter bei meiner Freundin Schlafe darf ich die Garage meiner Oma benutzen und dementsprechend stelle ich mein Auto immer vor der Garage ab. Da mich aber anscheinend jemand aus dem Haus nicht leiden kann oder derjenige einfach aus Purem Neid mein Auto schon zum 2 mal zerkratzt hat wollte ich diesen Bereich vor der Garage Video überwachen, ich weiß, dass ich die Straße nicht mit drauf haben darf nur mein oder eher das Grundstück meiner Oma die Sache ist jetzt aber, dass die Mülltonnen in so ,,Steinschränken" aufbewahrt werden und man diese nur öffnen kann wenn man auf dem Grundstück meiner Oma steht also da wo mein Auto steht das wiederum heißt aber das sobald Nachbarn Müll raus bringen sie auf der Kamera zu sehen sind was ja eigentlich nicht erlaubt ist, Aber irgendwo ja doch weil sie das Grundstück betreten oder?

Auto, Sicherheit, Recht, videoueberwachung, erlaubt, bdsg, Auto und Motorrad, DSGVO
Unterliegt eine Anwesenheitsliste dem Bundesdatenschutzgesetz?

Guten Abend zusammen.

Ich arbeite als Sicherheitsdienst in einem großen Bürogebäude (mehr als 40 Firmen, 3x10 Stockwerke) unter anderem am Empfang. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Gebäudes, muss jeder Mitarbeiter oder Handwerker, der dann ins Gebäude möchte, sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Diese gilt als Nachweis für den Eigentümer im Fall von Gefahr, Brand, Diebstahl, Beschädigungen oder für die Polizei, wer sich alles im Gebäude aufhält, bzw. aufgehalten hat und wird vom Sicherheitsdienst, sobald diese Liste voll ist, abgeheftet und für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt. Einsicht hat wie gesagt lediglich der Sicherheitsdienst, die Polizei mit entsprechender Genehmigung oder der Eigentümer bei berechtigtem Verdacht.

Die Liste beinhaltet: Datum - Firma (bei welcher der Mitarbeiter tätig ist) - Name - Ankunftszeit - Ausgangszeit - Unterschrift

Diese Liste liegt dann am Empfang aus, damit sich wie gesagt jeder, der das Gebäude berechtigt betritt oder verlässt dort ein- bzw. austragen kann (die Personen werden nur durch den Sicherheitsdienst ins Gebäude gelassen und auf die Eintragung in die Liste hingewiesen).

Ein Unternehmen im Gebäude jedoch sträubt sich vehement gegen diese Eintragungen und führt sie nur widerwillig durch, manchmal auch garnicht oder mit falschen Angaben. Die Begründung liegt hierbei darauf, dass diese Liste gegen das BDSG verstoßen würde, bzw. es nach selbigem nicht gestattet ist diese Liste zu führen.

Nun die Frage: Stimmt das? Unterliegt eine solche Liste dem BDSG? Wenn ja wo steht das? Welche Eintragungen dürfen bei solch einer Liste erfolgen, bzw. nicht erfolgen?

Ich danke allen Antwortenden schon einmal für ihre Unterstützung und Mühe.

Datenschutz, Gesetz, Liste, Anwesenheit, bdsg

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