Bareinzahlung teilweise unterschlagen?

Hallo,

Mich treibt eine Ungeheuerlichkeit um, nachdem ich vorhin nach längerer Zeit mal wieder auf mein Online Banking zugegriffen habe. Es fehlen sage und schreibe 1k euro von einst 2,5k eingezahlten Euro. Den Betrag hat meine Mutter bei unserer Sparkasse eingezahlt und laut Ihrer Aussage keine Quittung dafür erhalten. Müssen Bareinzahlungen nicht grundsätzlich quittiert werden? Dass meine Mom tatsächlich 2,5k eingezahlt hat, steht außer Frage, weil ich das Geld eigenhändig für sie abgezählt habe. Da sie fortgeschrittenen Alters ist und nicht alle Tage am Schalter steht, geht mir nur noch das böse Wort mit 'U' durch den Kopf, da man in ihrem Fal evtl. die 'Gelegenheit' ergriffen hat. Ist das denkbar? Unsere Filiale wird leider von einer fluktuierenden Azubi Truppe geleitet, teilweise mit wackeliger Routine, so dass uns vieleicht auch deren Unerfahrenheit zum Verhängnis wurde.

Also nochmal zu meinem einzigen Strohhalm: Müssen Banken nicht grundsätzlich sämtlichen Barverkehr quittieren und können bei Ausbleiben einer solchen für die Höhe des beanstandeten Betrages haftbar gemacht werden?

Wir sind beileibe nicht versucht hier die schnelle Mark zu machen, nur wissen wir leider zu genau, was wir eingezahlt haben und meine Mom ist sich sicher, keinen Durchschlag einer Quittung entgegen genommen zu gehaben, geschweige sie überhaupt unterschrieben zu haben.

Könnt Ihr über einen vergleichbaren Fall berichten bzw. Euer Rechtsempfinden hierfür schärfen?

VIELEN DANK!

Sparkasse, bareinzahlung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bareinzahlung