Bericht an den Ärztlichen Dienst des Jobcenters, Darf die Arbeitsvermittlerin den sehen?

Also folgende Situation ich bin gesundheitlich eingeschränkt und das Jobcenter würde das gerne Prüfen inwieweit ich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen kann.

Also bericht bekommen, ausgefüllt und in einem verschlossenem Umschlag(wie besprochen) beim Jobcenter abgegeben damit es an den ärztlichen Dienst weitergereicht wird.

Jetzt ruft mich meine Fallmanagerin an und meint ohne das sie den bericht weitergereicht hat das darin eine nebensächliche angabe fehlte , was ich ihr über telefon auch schnell mitteilte und sie es mit vermerk hinzugefügt hat..(ging um einen Namen)

Ich war jedoch verständlicherweiße geschockt da die Daten in diesem schreiben ausschließlich für den ärztlichen dienst sind und nur für die Ärzte einsehbar sein dürfen, deswegen auch der verschloßene Umschlag. Sie meinte das gehe in Ordnung sie würde es nicht weitererzählen...

Aber sie hat doch keine schweigepflicht.. wie kommt die dazu das zu machen.. normalerweise soll die das doch nur weiterleiten und der ärztliche Dienst wird dann schon sagen wenn was fehlt..?

Ich finde das verhalten unglaublich..

Bitte wen jemand der sich damit auskennt mir auskunft erteilen kann ob die das überhaupt darf und inwiefern sie es eben nicht darf..Und was ich jetzt tun kann!

Es handelt sich immerhin um Private Medizinische Daten, hab ja nicht umsonst die ganzen schweigepflichtsentbindungen in dem antrag unterschrieben, da war aber eine für die Fallmanagerin natürlich nicht dabei!!..

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Ärztlicher/Medizinischer Dienst vom der Agentur für Arbeit

Hallo allerseits!

Habe fragen bezüglich des Ärztlichen- bzw. Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit. Vielleicht hatte jemand einen solchen Test und kann mir weiterhelfen.

Zuerst zu meiner Person und der Umstand der Dinge: Ich bin 24Jahre alt und möchte durch die Agentur für Arbeit eine Umschulung machen. Die Umschulung erfolgt dadurch das ich in meinem gelernten Beruf kein Fuß mehr fassen kann durch meine Körperlichen gebrechen. Als ich 2009 den Gesellenbrief des Dachdeckers erhielt habe ich bis ende 2011 in diesem Beruf gearbeitet. In dieser Zeit zog ich mir mit zeitlichen Abstand zweimal eine Fraktur des Mittelhandknochens zu. Nach diesen Brüchen wurden Nervenbahnen verletzt was sich dadurch äußert, dass ich dort weniger bis kaum noch Gefühl an der fünften Spur wahrnehme. Als Rechtshänder ist auch mein Griff dadurch abgeschwächt. Bei längerem hantieren mit einem Latt- oder Schieferhammer verspüre ich oft Schmerz und die Hand ist im Gegensatz zur linken rot unterlaufen. Mein Rücken (schiefe Wirbelsäule) und meine Leiste (zweimal schwerer Leistenbruch) sind für den Beruf nicht geschaffen. Mein Hausarzt hatte mir zur beginn der Ausbildung ein Gesundheitszeugnis ohne Eintragungen geschrieben, damit ich diese Ausbildung antreten konnte. Mittlerweile vertrage ich die Sonneneinwirkung nicht mehr und auch mein Rücken sowie meine Hand machen mir das Arbeiten schwer bis unmöglich.

So wie hier geschildert, erzählte ich das auch bei der Agentur für Arbeit, woraufhin ich einen psychologischen und ärztlichen Dienst antreten muss. Den psychologischen Teil habe ich erfolgreich bestanden. Um aber die Umschulung bewilligt zu bekommen, muss ich in 13 Tagen den ärztlichen Teil überstehen.

Nun zu meiner Eigentlichen Frage:

In der Lehre und davor hatte ich täglich Cannabis zu mir genommen sowie auch diverse Alkohol Sorten. Seit 2008 habe ich nur noch einen seltenen Konsum von Cannabis und einen 1-2mal wöchentlichen Konsum von Alkohol.

Mein letzter Konsum von Alkohol war am 13.08.12 und der Konsum von Cannabis (1 Joint) am 09.08.12.

Der Termin für den Ärztlichen Dienst ist am 24.08.12 und ich bin mir nun unsicher ob dort eventuell auf solche Sachen geprüft wird.

Zusammengefasst: Welche Tests zum auffinden von Drogen werden dort gemacht (Haaranalyse, Blutkontrolle, Urintest)?? Und was wird dort noch so geprüft?

Wenn ja, muss ich diese Test über mich ergehen lassen und was kann ich dagegen tun?

Ich bin äußerst dankbar für jede Form von Hilfe!!!

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