Bericht an den Ärztlichen Dienst des Jobcenters, Darf die Arbeitsvermittlerin den sehen?

Also folgende Situation ich bin gesundheitlich eingeschränkt und das Jobcenter würde das gerne Prüfen inwieweit ich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen kann.

Also bericht bekommen, ausgefüllt und in einem verschlossenem Umschlag(wie besprochen) beim Jobcenter abgegeben damit es an den ärztlichen Dienst weitergereicht wird.

Jetzt ruft mich meine Fallmanagerin an und meint ohne das sie den bericht weitergereicht hat das darin eine nebensächliche angabe fehlte , was ich ihr über telefon auch schnell mitteilte und sie es mit vermerk hinzugefügt hat..(ging um einen Namen)

Ich war jedoch verständlicherweiße geschockt da die Daten in diesem schreiben ausschließlich für den ärztlichen dienst sind und nur für die Ärzte einsehbar sein dürfen, deswegen auch der verschloßene Umschlag. Sie meinte das gehe in Ordnung sie würde es nicht weitererzählen...

Aber sie hat doch keine schweigepflicht.. wie kommt die dazu das zu machen.. normalerweise soll die das doch nur weiterleiten und der ärztliche Dienst wird dann schon sagen wenn was fehlt..?

Ich finde das verhalten unglaublich..

Bitte wen jemand der sich damit auskennt mir auskunft erteilen kann ob die das überhaupt darf und inwiefern sie es eben nicht darf..Und was ich jetzt tun kann!

Es handelt sich immerhin um Private Medizinische Daten, hab ja nicht umsonst die ganzen schweigepflichtsentbindungen in dem antrag unterschrieben, da war aber eine für die Fallmanagerin natürlich nicht dabei!!..

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