Auszug aus der PKS 2008 (2009 ist erst mal noch nicht vollstaendig erhaeltlich):

"In 390 952 aller aufgeklärten Fälle, das sind 11,7 % (2007: 10,6 %), wurde bei den Tatverdächtigen Alkoholeinfluss bei der Tatbegehung festgestellt. Drei von zehn (32,9 %, 2007: 27,2 %) aufgeklärte Gewaltdelikte wurden von Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss begangen."

Folgend Straftatbestand, Anzehl gesamt / Anzahl unter Alkoholeinfluss = Anteil in Prozent:

Widerstand gegen die Staatsgewalt, 27 867 / 18 376 = 65,9%

Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, 232 / 139 = 59,9%

Gewaltkriminalität, 159 178 / 52 381 = 32,9% (davon die zwei groessten Gruppen Gefährliche und schwere Körperverletzung, 124 435 / 44 691 = 35,9%

und Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB, 5 993 / 1 789 = 29,9%)

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Du musst doch dem Anwalt nichts beweisen! Wenn er sich deiner annimmt, dann soll er gefaelligst Beweise (oder auch Indizien) suchen! Ob das beweiskraeftig ist, entscheidet dann ja wohl der Richter... Der Anwalt kann dir aber bestimmst aus seiner Erfahrung heraus sagen, wieviel Aussicht auf Erfolg das hat.

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Russisch

Keine Ahnung, wer dir hier ernsthaft Portugiesisch vorschlaegt... Erstens ist Russisch weiter verbreitet (nicht nur zahlenmaessig, auch geographisch) und zweitens ist in Portugal (und auch Brasilien) der Markt erschlossen (bzw. fuer Deutschland etwas abseits), drittens ist Russisch eine der Amtssprachen der UNO, Portugiesisch nicht, viertens liegt Russisch in der Bedeutung/Gewichtung der Sprachen vor Portugiesisch, (gibt mehr Literatur im Bereich Wissenschaft, Technik, Philosophie usw. auf Russisch). Wenn dir die Sprache Vorteile bringen soll, dann nimm Russisch! Was der Sch*** mit "wenn du mal in den Urlaub faehrst gehts wohl eher nach Portugal..." soll, versteh ich echt nicht?! Ich verschwende wohl ewig viel Zeit und Energie in das Lernen einer Fremdsprache, um dann mal zwei Wochen im Urlaub ein Schwaetzchen uebers Wetter zu halten (weil meine Zimmernachbarn und die anderen Gaeste, wenn ueberhaupt, nicht mehr drauf haben, da sie auch aus Deutschland oder dem anderen EU-Ausland kommen...)? Da du ja geschrieben hast, dass du EINE Fremdsprache lernen willst,stimme ich nicht fuer "beides gleichzeitig" ab. Wenn du mit deiner Fremdsprache was erreichen willst im Leben, nimm Russisch!

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20 Stunden pro Woche ist dein Maximum. So viel sollte der Arbeitgeber auch "offiziell" mit dir abrechnen. Was er mit dir sonst so abmacht ist eure Sache. Wer will dir das am Endenachweisen, dass du nicht gerade deine 15. Stunde abreitest, sondern die 30... Ist natuerlich Vertrauenssache zwischen deinem Arbeitgeber und dir. 400 EUR offiziell und das andere bar auf die Kralle. Wenn er sich drauf einlaesst. Ansonsten musst du wohl mit 20 Wochenstunden auskommen. Das wird auch dein Problem mit dem Status als Student. Wenn du studierst solltest du nicht ueberwiegend einer Beschaeftigung nachgehen sondern eben Student sein. Die meisten Unis erlauben sowieso nur eineBeschaeftigung bis zu 20 Wochenstunden.. Darueber wuerde ich mir mehr Sorgenmachen! Sonst verlierst du deine Aufenthaltserlaubnis, wenn du exmatrikuliert wirst!

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Русский язык. Практическая грамматика с упражнениями. (для говорящих на немецком языке)

И. М. Пулькина, Е. Б. Захава-Некрасова

Русский язык, Дрофа, Moskau 2006

ISBN 5-200-03160-5/5-358-01083-1

Gibt bestimmt auch neuere Auflagen. Das Buch gibts auch mit deutschem Einband (Russisch. Praktische Grammatik mit Uebungen - Der Inhalt unterscheidet sich nicht!)

Bei Weiland z.B. kann man das bestellen.

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Eigentlich kann sie tun und lassen, was sie will... Ein Volksbegehren, ohne das ein Volksentscheid nicht moeglich waere, muss ja auch erst einmal genehmigt werden. d.h. du musst einen Antrag stellen mit begruendetem Gesetzesentwurf und 25.000 Unterschriften (mit Nachweis ueber die Wahlberechtigung jedes einzelnen unterzeichners). Das Innenministerium muss ihn aber nicht bewilligen. Dann ist das Landesverfassungsgericht (in bayern heisst das wohl Verfassungsgerichtshof) zustaendig. Wenn es denn zum Volksbegehren kommt wird der Entwurf der Landesregierung vorgelegt und auch diese kann die Gesetzmaessigkeit anzweifeln. Dann ist wieder das Landesverfassungsgericht dran. Also es gibt schon gewisse Huerden, um ein Volksbegehren oder einen Volksentscheid bei Bedarf auch abzublocken. Und weiterhin ist auch ein durch Volksentscheid beschlossenes Gesetz nicht von Aenderungen befreit, wie jedes andere (inklusive Verfassung) auch. Aber es sind einige Schutzmechanismen (aehnlich wie Art. 19 GG oder Art. 79 III GG) denkbar, die den Grundgedanken/-Zweck des Gesetzes bewahren sollen.

Ansonsten zu Volksbegehren und Volksentscheid in Bayern: http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren/

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Also mal ganz kuehlen Kopf bewahren und nichts uebertreiben! Geh mal ganz nuechtern an die Sache ran! Wie lange ist das her, dass der gute Mann/Frau bei dir war? 2 Wochen, oder weniger?

Versuche, eine Analogie zu ziehen zwischen dessen Verhalten und einem Haustuergeschaft! Nimm dir ein BGB zur Hand und lies dir § 312 Abs. 1 durch! Dann den § 355 komplett. Nun versuche, Parallelen zu finden und ueberlege, warum du nicht derart geschuetzt sein solltest? Aber guck dir auch an, wie du weiter zu verfahren hast! Widerspruch einlegen ist das allererste! Und zwar schnell! Solange noch keine 2 Wochen rum sind. Klugerweise machst du das in einer Form, die es dir spaeter erlaubt, das ganze auch nachzuweisen. Die Kontaktdaten des Vertreters muessen da in den Dokumenten irgendwo drin stehen. An den geht ein Exemplar. Ein weiteres an die Zentrale. Darauf werden sie dir in irgendeiner Form antworten. Danach kannst du dann dein weiteres Vorgehen ausrichten. Vielleicht stellen die sich auch dumm und schicken dir Rechnungen, Mahnungen usw. Dann wirst du dir wohl einen Rechtsanwalt suchen muessen. Die ganze Empoerung hier, von wegen Noetigung usw. ist vielleicht nachvollziehbar, bringt dich hier aber nicht weiter. Du erklaerst, dass du von einem Mitarbeiter dazu gedraengt wurdest Rundfunkgeraete anzumelden. Dass du nichts anmelden musst, wenn du die Geraete deiner Eltern nutzt, hat er dir nicht erklaert. Er haette dir direkt unterstellt, du wuerdest eigene Geraete betreiben und muesstest diese anmelden. Die Formulierung "ich habe faelschlicherweise Geraete angemeldet" ist nicht so gut. Du wusstest einfach nicht, dass die Geraete deiner Eltern angemeldet sind und dass du sie gebuehrenfrei mitbenutzen darfst. Dann ziehst du die Analogien zum Haustuergeschaeft und erklaerst den Widerruf.

Hier mal die Paragraphen aus dem BGB:

§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher

1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,

2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder

3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll.

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

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Wenn du einen Kurs gefunden hast, dann nimm dir russische Buecher. Die kann man z.B. bei Weiland bestellen.

Grammatik:

1. Русский язык: Практическая грамматика с упражнениями для говорящих на немецком языке

Захава-Некрасова Е.Б. Пулькина И.М.

ISBN 5-200-03160-5/5-358-01083-1

Uebungen zum Erlernen:

2. Русский?: Легко!: Самоучитель русского языка для говорящих на немецком языке

Маркина Н.А. Метс Н.А.

ISBN 5-9576-0164-0/978-5-9576-0335-1

3. Русский язык в упражнениях (для говорящих на немецком языке)

Хавронина С.А., Широченская А.И.

ISBN 5-200-02768-3/5-200-02961-9/5-200-03120-6/5-358-01174-9

auf Deutsch:

    • Die Russische Sprache: Praktische Grammatik mit Uebungen fuer Deutschsprechende
    • Russisch?: Einfach!:Lehrbuch fuer den Selbstunterricht fuer Deutschsprechende
    • Die Russische Sprache in Uebungen (fuer Deutschsprechende)

Diese Buecher konnte ich damals bei Weiland bestellen und die waren auch nicht teuer (im Vergleich zu den russischen Preisen schon, aber im Vergleich mit PONS, Langenscheidt und Konsorten preiswert). Ausserdem wissen die Leute, wovon sie reden. Diese Lehrwerke gab es schon zu Sowjetzeiten und wurden nach und nach Verbessert und neu aufgelegt. Fuer mich waren diese Buecher Gold wert.

Некоторые трудности русского языка (для говорящих на немецком языке)

Нечаева В.М.

ISBN 5-200-03248-2

Gewisse Schwierigkeiten der Russischen Sprache, falls es dich dann wirklich noch interessiert ;)

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Wenn du keuchen und schnaufen meinst - пыхтеть (я пыхчу, ты пыхтишь, он пыхтит, они пыхтят)

Wenn du Hanf oder Flachs hechelst (kaemmst, um die Fasern vom Werg zu trennen) - чесать (чешу, чешешь, чешет, чешут)

пыхтеть auch im Sinne von sich schwer tun (erfolglos ueber einer Sache schwitzen)

schwer atmen, keuchen, schnaufen - отдуваться auch im Sinne fuer "die Suppe ausloeffeln"

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Warum solltest du sie nicht verkaufen koennen? Mit deinen Sachen machst du, was du willst. Und wenn du sie fuer 10.000 EUR verkaufst. Oder fuer 50 Cent.

Es kann vielleicht sein, dass du die Software registrieren musstest und sie nur einmal installiert werden kann (die Konfiguration des PCs usw. wird verglichen und wenn die nicht stimmt, ist der Kaeufer schlecht dran). Aber das wirst du ja in den Lizenzbestimmungen lesen koennen. Aber das wird seltener vorkommen, denn woher wollen die wissen, ob du dir nicht vielleicht nen neuen Rechner zugelegt hast... Wenn das ein Problem sein sollte, rufst du den Hersteller an und sagst, dass du nen neuen Rechner hast und das Programm gerne weiternutzen moechtest. Dann sollen die sich was einfallen lassen.

Aber ich glaube nicht, dass das bei dir der Fall sein wird.

Verkaufen kannst du, was du willst. Egal ob Luftkuss oder U-Boot! Haifischfleisch, oder Programm-CDs fuer den Computer.

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Kennst du den Unterschied zwischen Garantie und Gewaehrleistung? Guck ihn dir Bitte einmal an. Ansonsten googlen... (Wikipedia gibt bestimmt was her)

Wenn du das ueber Garantie (beim Hersteller) abwickelst, kann er, wie er lustig ist, auch 10 mal den Kinderwagen reparieren. Denn die Garantie ist freiwillig und in Umfang und Ausgestaltung frei!

Gewaehrleitung ist die Pflicht des Verkaeufers er MUSS den Mangel beseitigen, oder dir einen neuen Kinderwagen geben. Tut, kann er das nicht kannst du zuruecktreten, mindern und Schadenersatz sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

WENN DAS TEIL INNERHALB VON 6 MONATEN SEIT KAUF KAPUTT GEGANGEN IST.

Was bei dir der Fall ist???

Lies dir bitte die Paragraphen 433 bis 444 BGB (Buergerliches Gesetzbuch) durch! Dann solltest du wissen, welche Rechte du gegenueber wem hast. Ich nehme mal an, dass du den Kinderwagen an OTTO zurueckgeschickt hast und nicht so unvorsichtig warst, das an ein Service-Center des Herstellers zu schicken.

§ 439 I Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Hier der Ruecktritt:

§ 323 I Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

II Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn 1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder 3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

Das darfst du so verstehen, dass du nach 2 erfolglosen Reperaturversuchen oder der Weigerung, dir eine neue Sache zu uebereignen ohne Fristsetzung zuruecktreten und dein Geld zurueckverlangen kannst.

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Wenn du einen Sendebericht hast, auf dem die Uhrzeit, das Datum und der Empfaenger steht, ganz ruhig bleiben. Du hast jedenfalls etwas abgeschickt. Das kannst du in jedem Fall beweisen. Dass es nicht das war, was du vorgibtst, hat die Versicherung/das Inkassounternehmen nachzuweisen. Sollen sie doch die Faxe vorlegen vom (das Datum, die Uhrzeit, deine Nummer)! Das kannst du dem Inkassounternehmen auch so mitteilen. Die werden sich dann ueberlegen, ob sie es auf einen Prozess ankommen lassen oder nicht. Gebe auf keinen Fall eine Unterlassungserklaerung oder aehnliches ab! Du musst dem Kassounternehmen gar nichts! Die koennen drohen, klugscheissen, einschuechtern, wie sie wollen. Dein Rechtsverhaeltnis besteht (oder besteht auch nicht) zwischen dir und der Versicherung und niemandem sonst. Spaetestens, wenn so Typen in schwarzem Anzug vor der Tuer stehen, rufst du die Polizei und erstattest Anzeige gegen die Inkassofirma!

Und am Besten wendest du dich an den Anwalt deines Vertrauens. Wenn du nichts verbockt hast, und es zum Prozess kommt, kriegst du die Kosten wiedererstattet... Und sowieso darf dir hier kein Rechtsrat erteilt werden! ;)

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Als erstes musst du mal zwei Dinge unterscheiden:

  1. Gewaehrleistung und 2. Garantie.

Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Mit der Gewaehrleistung faehrst du in den meisten Faellen besser, weil du dich an den Verkaeufer wenden kannst, und du ausdruecklich im Gesetzestext ein Wahlrecht eingeraeumt kriegst. Nachbesserung oder "Neue Ware". Kannst dann zuruecktreten oder den Kaufpreis mindern und dann evtl. Schadenersatz usw. Verlangen. Die Kosten hat in jedem Fall der Verkaeufer (Nicht der Hersteller!) zu tragen.

Die Beweispflicht liegt beim Verkaeufer! ER muss dir nachweisen, dass er nicht schuld ist! Nicht DU! Es wird sozusagen pauschal angenommen, dass der Gegenstand (also dein Handy) bei Uebergabe schon kaputt war, wenn

er innerhalb von 6 Monaten kaputt geht!

Es sei denn es ist offensichtlich, dass du es z.B. in der Mikrowelle geroestest, oder im Aquarium versenkt hast...

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die dir ein Hersteller nicht gewaehren muss! Und kann sie demnach, wenn er sie gewaehrt, gestalten wie er will! Er muss zunaechst mal gar nichts! Und beweisen musst im Ernstfall du! Serioese Hersteller werden dir keine Probleme bereiten und anstandslos dein Handy reparieren. Waehrend sich der Verkaeufer dumm oder quer stellen kann. Meistens versuchen diese, dich auf die Garantieschiene zu setzen. Du muesstest den Garantieschein ausfuellen und sie schickten das fuer dich ein und weiteren Bloedsinn... Lass dich darauf nicht ein, wenn seit dem Kauf bis zum ersten Kaputtgehen keine 6 Monate herum sind! Der Verkaeufer MUSS gewaehrleisten, der Hersteller KANN (im Rahmen seiner Garantie - oder auch nicht)!

Rechtsrat darf hier nicht erteilt werden, und deshalb richte dich lieber an einen Anwalt.

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Such mal nach Dmitrij Chworostowskij (Дмитрий Хворостовский) - kann dir per PN ein paar Alben zukommen lassen oder Walerij Gawwa (Валерий Гавва) - bei youtube mal eingeben (Interpret des Red Army Choirs). Ja, und Hans Rolf Rippert (besser bekannt als Iwan Rebroff) ist ja wohl nicht mehr aktuell...

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Russische Foederation, Moskauer Gebiet. 90 Jahre der Verkehrssicherheitspolizei (BDD - Besopasnost' Doroshnogo Dwishenija) OT PODMOSKOWJE - von der Region um Moskau. BD - Boewye Dejstwija (Kampfhandlungen).

Vielleicht stellst du mal ein Bild davon ein? Dann erklaert sich vielleicht einiges...

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www.translit.ru

Da steht oben drueber, wie das richtig transliteriert wird... Der transliteriert dir das live ins kyrillische. Kannst auch ganze Texte einfuegen und dann ueber Knopfdruck transliterieren.

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Also ich glaube in Russland sagt man nicht:"Zum Frauenarzt gehen". Den Frauenarztbesuch nennt man

женская консультация oder гинекологическая консультация

Damit duerfte alles klar ausgedrueckt sein.

Мама, мне хотелось бы получить женскую/гинекологическую консультацию. (Mama, ich wuerde gerne einen gynaekologischen Rat erhalten.)

Ansonsten gehst du einfach mal mit deiner Freundin dorthin. Deine Mutter MUSS das nicht wissen, wenn du nicht willst. Kannst es ihr dann auch hinterher erzaehlen.

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(желаю) удачи на экзамен! wuerde man das woertlich uebersetzen, aber wie schon einmal hier beschrieben, sagt man Ni Pucha ni pera (so viel wie Hals- und Beinbruch). Man beantwortet dies mit K Tschjortu! (zum Teufel!).

ни пуха ни пера - к чёрту!

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