Hallo liebe Community,
ich spiele mit dem Gedanken meinen E-Starter Knopf und die Knöpfe für die Lichtschalter umzubauen. Für den E-Starter-Knopf baue ich am Gehäuse (links) einen Start-Button an und für Abblendlicht, Fernlicht jeweils einen Kippschalter am Gehäuse (auch links).
Meine Maschine muss demnächst wieder durch den TÜV und deshalb stellt sich die Frage, ob meine Umbauten das Fahrzeug für den TÜV "verkehrsunsicher" machen und ich demnach keine Plakette bekomme. Oder sind solche optischen Umbauten (die die Funktion ja nicht entfernen, sondern lediglich die Aktivierung der Funktion verlagern) erlaubt?
Bitte keine "dann lass doch alles wie es ist" Antworten. Ich möchte lediglich mein Wissen erweitern und hoffe auf qualitative Antworten.
Vielen Dank