Strafmandat für falsch parken in einer Straße "Anlieger frei" = 55 Euro?

Hallo, gerade habe ich nachgeschaut bei https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-parken/#:~:text=Bei%20falschem%20Parken%20oder%20auch,oder%20der%20Polizei%20ein%20Strafzettel.&text=Bekommt%20ein%20Autofahrer%20einen%20Strafzettel,mit%2035%20Euro%20zu%20rechnen.

Dort ist vermerkt: "Parken im Halteverbot = 20 Euro, Parkverbot = 35 Euro, Behindertenparkplatz = 55 Euro".

Ich habe aber nicht auf einem Behindertenparkplatz, sondern nur am Rand einer Straße geparkt, an deren Beginn ein Schild "Anlieger frei" stand. Trotzdem wurden mir 55 Euro aufgebrummt. Alle erlaubten Parkplätze im weiten Umkreis (wahrscheinlich in der ganzen Kleinstadt Königswinter) waren belegt. Deshalb habe ich in dieser Seitenstr., mit den Rädern der rechten Seite auf dem Bürgersteig, geparkt. Als meine Familie und ich vom Essen zurück kamen, stellten wir fest, dass unser und alle anderen Autos mit auswärtigem Kennzeichen, welche dort parkten, ein Strafmandat an der Windschutzscheibe hatten. Die 20 Euro würde ich mir ja noch gefallen lassen. Auch wenn es ärgerlich ist, wenn sonst keine Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Und man außerdem bei einem Besuch dort noch die örtliche Wirtschaft durch Einkäufe etc. unterstützt. Aber 55 Euro finde ich unverschämt und Abzocke. Und die Relation zu einem verbotenen Parken auf einem Behindertenplatz (welche völlig zu recht bestraft wird) ist nicht gegeben. Frage: Ist eine Geldstrafe in dieser Höhe für das Parken in einer Anliegerstraße überhaupt erlaubt? Oder verstößt die örtliche Behörden damit gegen übergeordnetes Recht?

Auto, Recht, Bußgeld, Falschparken, Auto und Motorrad
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