Hallo zusammen!
Ich würde gerne wissen wollen, wie ihr persönlich zum folgenden Akt der Folterandrohung reagieren würdet bzw. wie ihr gehandelt hättet.
Im "Fall Daschner" wurde im Jahre 2002 ein 11-jähriger Junge entführt und ermordet. Polizisten drohten dem Verdächtigen mit Gewalt, falls er den Versteck des Opfers nicht sage. Der Polizeivizepräsident Herr Daschner hat angeordnet, den Inhaftierten unter ärztlicher Aufsicht, durch Zuführung von Schmerzen nochmals zu befragen, wenn er nicht den Aufenthaltsort des vermutlich noch lebenden Opfers preisgibt.
Daschner selbst sagte, dass er wieder so handeln würde. Aber normalerweise ist ja im Grundgesetz festgelegt, dass Folter verboten ist und er gegen die Menschenwürde vorgehen würde.
Findet ihr, dass der Polizeipräsident richtig gehandelt hat, obwohl das rechtswidrig ist, oder hättet ihr anders gehandelt? Wenn ja, wie könnte man da vorgehen?
Über euren persönlichen Standpunkt bin ich neugierig!