Darf das Jobcenter eine Maßnahme aufzwingen, trotz einer amtsärztlichen Arbeitsunfähigkeit?

Hallo Leute,

ich bin vor einigen Jahren arbeitsunfähig geschrieben wurden, vom Amtsarzt. Das Jobcenter hat mich im Verlaufe regelmäßig (Zweimal im Jahr) zum Amtsarzt geschickt, um die Verfassung zu checken. Bis hierhin alles top. Mein Gesundheitszustand hatte sich auch immer weiter gebessert gehabt. Nun musste ich jedoch umziehen und ein neues Jobcenter ist für mich zuständig. Selbstverständlich schilderte ich den Sachverhalt und teilte mit, dass mir ein Amtsarzttermin gegeben werden müsse. Das neue Jobcenter (in diesem Fall nicht nur die Sachbearbeiterin, sondern das gesamte Personal im Jobcenter hier im "Dorf") interessiert es nicht. Sie verweigern mir einen Termin beim Amtsarzt und drohen mir ständig mit Sanktionen und ich muss Maßnahmen annehmen. Egal was ich mache, mir wird alles versagt. Beim letzten Amtsarzttermin, übers alte Jobcenter, überlegte man sogar einen Behindertenausweis auszustellen. Die Arbeitsunfähigkeit ist mittlerweile auch schon ausgelaufen, wegen dem neuen Jobcenter. Was bringt mir ein Job, wenn ich nicht in der Lage bin ihn auszuüben. Soll ich jeden Job annehmen und nach einer Stunde, aufgrund der Erkrankung, wieder einen neuen Job aufsuchen?! Das ist nicht Sinn und Zweck. Wenn ich arbeite, dann in voller Genesung, ohne Angst.

Das neue Jobcenter macht mich systematisch fertig! Ich bitte um hilfreiche Antworten und danke für jegliche Unterstützung.

Recht, Jobcenter, zwingen, arbeitsunfaehig, Maßnahme
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