Hallo!

Der Juli hat 22 Arbeitstage. Wenn du heute mit deinen Frühdiensten anfängst, dann 4 Tage frei hast und dann wieder 10 Tage arbeitest, komme ich auf 23 Arbeitstage. Das bedeutet, dass du rein von den Tagen her "nur" einen Tag mehr arbeitest, als du müsstest.

Da du gesagt hast, du hast ne 30 Std.-Woche, gehe ich davon aus, dass du auf 75% arbeitest. Das bedeutet, dass du im Juli 132 Stunden arbeiten müsstest. Wenn deine Dienste 6 Stunden lang sind, arbeitest du aber 138 Stunden, was bedeutet, du machst "nur" 6 Überstunden. Und die müsstest du ja theoretisch mit in den nächsten Monat nehmen oder dir auszahlen lassen können.

Ich sehe daran jetzt nichts schlimmes. Ich finde es immer gut, wenn ich 4 Tage am Stück frei habe und schließe mich blondie an, das ist fast ne ganze Woche frei.

Und ob es dir gefällt, dass du 10 Tage am Stück durcharbeitest, ist Geschmacksache. Mich persönlich hat es nie gestört. Ich kenne es aus der klassischen Pflege aber auch nicht anders. Wenn es dich stört, würde ich mal mit deinem Arbeitgeber reden und zusehen, ob sich da nicht was machen lässt.

Und nur zum Vergleich: Ich habe wegen Personalmangel und Krankheitsfällen letzten Monat 30 und diesen Monat 20 Überstunden gemacht. Und das ist noch recht wenig, wenn ich so an Anfang des Jahres zurückdenke! 90 Überstunden waren da keine Seltenheit!

MfG Mathias

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Hi!

Ich bin jetzt seit 5 Jahren in der außerklinischen Intensivpflege und arbeite hauptsächlich in 12-Std.-Schichten. Die Antwort von akdintensiv ist schon recht gut und ausführlich! Es kommt ein bisschen drauf an, was der Patient oder seine Angehörigen gewohnt sind und was der Pflegedienst für nen Vertrag abgeschlossen hat. Es kann also sein, dass du hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichten sollst (oder musst?!). Ich hatte da schon alles. Von "ich renne 12 Std durch die Gegend und komme nicht mal dazu, eine rauchen zu gehen" bis "ich sitzte 12 Std rum, lese ein Buch nach dem anderen und seh den Patienten kaum". Die "Bespaßung" des Patienten gehört, je nach seiner Mentalität auch dazu. Wie gesagt, das kommt immer ganz auf den Patienten an. Der Patient, den ich gerade betreue, sieht uns Pflegekräfte immer gerne von hinten, ist sonst aber ein sehr freundlichen Mensch, der offen für einen kleinen Plausch ist.

Du schreibst, dass du wahrscheinlich die Nächte übernimmst. Auch hier kommt es ganz auf den Patienten an. Meiner will zu Dienstbeginn ins Bett gebracht werden, dann gibts ne kleine Grundpflege, Inkontinenzversorgung und Anschließen ans Beatmungsgerät (tagsüber atmet er spontan). Da er sich einigermaßen bewegen kann, meldet er sich so alle 4 bis 5 Stunden um sich neu Lagern zu lassen, er hasst es, nachts geweckt zu werden, wenn er sich nicht von selber meldet. In der Zwischenzeit sitze ich in der Küche (ein Raum weiter wie sein Pflegezimmer), gucke Fernseh, habe meinen Laptop dabei oder lese. Bei ihm ist es recht anstrengend, wach zu bleiben, da nicht wirklich so viel zu tun ist. Man muss halt nur auf den Allgemeinzustand, die Beatmung und O2-Sättigung und so achten. Aber auch hier hatte ich schon andere Patienten. Von "ruhig" konnte man da nicht reden! Z.B. ein 9-jähriges Mädchen, dass alle 20 Minuten schwerst gekrampft hat, Atempausen hatte und bei der man immer nur darauf gewartet hat, dass sie nicht wieder anfängt mit dem Atmen. Da bin ich keine 10 Minuten am Stück gesessen und an Lesen oder Surfen war nicht zu denken.

Meine ganz persönliche Meinung zur 1zu1 Versorgung: Ich mache sie sehr gerne! Ich kann mir gar nichts anderes mehr vorstellen und würde nicht mehr in den stationären Bereich zurückgehen! So viel Zeit hatte ich in der Pflege noch nie und man arbeitet sich auch nicht so auf. Allerdings muss man damit klar kommen, dass man sehr eng mit einem einzigen Menschen arbeitet und manchmal auch als "Dienstmagd" missbraucht wird, oder dass es zumindest versucht wird. Und man muss mit der wesentlich engeren Bindung zum Patienten klarkommen. Auch hier hatte ich schon Kollegen, die sehr schnell wieder gekündigt haben, weil sie damit nicht klargekommen sind.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne nochmal melden.

LG Mathias

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Hallo!

Ich habe in Bayern die Altenpflegeausbildung gemacht. Und da war es Pflicht. Ich habe den größten Teil meiner Ausbildung auf einer Station für Schwerstpflegefälle absolviert und musste deswegen noch auf einer Gerontopsychiatrischen Station und im ambulanten Dienst ein Praktikum absolvieren. Bei uns hat die Planung das Altenheim übernommen, da die Altenpflegeschule nichts mit den Altenheimen zu tun hatte.

Mittlerweile arbeite ich in der ambulanten Intensivpflege und bei uns tauchen immer wieder Schüler auf, die ihr Praktikum bei uns machen möchten. Die Planung findet dann, je nachdem, mit der Schule oder dem Altenheim statt. Ich denke also, bei dir kommt es drauf an, wer federführend ist. Heim oder Schule. Aber du kannst doch einfach einmal nachfragen. Du wirst dann schon hören, ob es bei dir funktioniert.

LG

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In der ambulanten Intensivpflege kannst du brutto 1950,- verdienen. Dazu kommen noch die Zuschläge. Bei dem brutto plus die Zuschläge bist du ca. bei 1600,- netto. Achse, mein Beispiel kommt aus Bayern.

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Ich möchte mich meinen Vorrednern anschliesen! Ich bin in der Außerklinischen Intensivpflege tätig, habe also weniger Stress und vor allem weniger Patienten gleichzeitig zu versorgen, aber mir sind meine 2 Hände manchmal zu wenig!

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"In der Regel" gibt es in der Pflege nicht. Jeder Patient ist einzigartig und hat seine eigenen Vorlieben und Wünsche! Ich persönlich stöpsel die PEG bei der Grundpflege immer ab wenn der Patient nichts dagegen hat. Das hat aber generell nichts mit Erbrechen oder Magenschmerzen zu tun, sondern dienst allein meiner Bequemlichkeit. Wie hier schon geschrieben wurde, wenn ich die Nahrungspumpe von der PEG trenne, geht mir der Schlauch nicht im Weg um, ich kann nicht versehehentlich daran hängen bleiben und ich kann den Patienten nicht aus Versehen drauf legen, weil ich vielleicht in Eile bin und vergesse, nachzusehen. Bei Kindern oder Reflux-geplagten Patienten schaue ich aber, dass ich die PEG ca. 1/2 bis 1 Stunde vor der Grundpflege ausschalte um Erbrechen und Reflux vorzubeugen. Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

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Huhu!

Also das mit den 90°C stimmt so nicht. Die Klamotten, die du anhast, müssen auf 60°C waschbar sein, wenn du in Privatkleidung kommen sollst. Ich schließe mich aber den anderen Antworten an, du solltest das unbedingt vorher erfragen. Im letzten Altenheim, in dem ich gearbeitet habe, haben Praktikanten die Dienstkleidung vom Heim gestellt bekommen. Das ist aber wirklich überall anderns. Ansonsten wünsche ich dir viel Spaß bei deinem Praktikum. Hoffentlich ist der Beruf etwas für dich!

LG

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Sei nicht dumm! Wenn du schon die Möglichkeit hast, dann mach auch die ganze Ausbildung! Offiziell darfst du als Helferin nämlich fast ar nicht eigenständig tun! Das mag dir jetzt vielleicht egal sein, aber in ein paar Jahren sieht das schon wieder ganz anders aus! Und dann denk auch ein bisschen ans Finanzielle! Du machst fast die gleiche Arbeit wie eine "volle" Pflegekraft und Verdienst aber weniger. Ich würde dir raten, mach die Ausbildung, wenn dir das Pflegen an sich gefällt! Denn irgendwann kommt der Moment, wo du merkst, wie viel mehr du für einen Patienten machen kannst, wenn du Verantwortung übernimmst und ihn eben nicht nur wäscht.

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Hi!

Ich habe in Mittelfranken mein Examen gemacht und meine erste Urkunde ist einem Wasserschaden zum Opfer gefallen. Ich konnte mir bei der Regierung von Mittelfranken aber eine Kopie bestellen. Wenn ich mch nicht irre, hat mich die 12 Euro gekostet.

MfG

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Hallo!

Es gibt dazu eine eindeutige Rechtslage! Ich kann es dir nur für meine Firma sagen: Wir machen ambulante Intensivpflege. Bei uns gilt ab dem Moment, in dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt ein generelles Arbeitsverbot. Google mal nach den Gesetzen und schau dir das an! Ansonsten würde ich dir den Wechsel des Gynäkologen empfehlen, wenn er dich nicht ernst nimmt!

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Wieviel darf gepfändet werden bei Unterhaltsrückstand

Hallo zusammen!

Ich habe da mal eine Frage. Ich stelle sie anhand eines Beispieles. Ein Mann hat ein uneheliches Kind. Er lebt nicht mit diesem Kind zusammen, ist verpflichtet, für das Kind Unterhalt zu bezahlen. Der Unterhalt ist auf 272,- Euro monatl. festgelegt. Den Unterhalt bezahlt er regelmäßig, hatte deswegen aber schon eine Lohnpfändung. Da der Mann zeitweise zu wenig verdient hat, musste er keinen Unterhalt bezahlen, deswegen ist ein Unterhaltsrückstand aufgelaufen.

So, ich weiß, dass beim Unterhalt das vorgezogene Pfändungsrecht gilt und man sich nicht an der normalen Pfändungstabelle orientieren kann, weil bei säumigem Unterhalt mehr gepfändet werden darf. Der Mann hat einen Pfändungsfreibetrag von ca. 1880 Euro (verheiratet, ein weiteres eheliches Kind). Das Jugendamt verlangt von dem Mann, dass er monatlich zusätzlich zum Unterhalt noch eine Zahlung auf den Unterhaltsrückstand leistet und droht mit einer Wiederaufnahme der Lohnpfändung, wenn er dies nicht tut. Der Mann streitet nun schon seit einem halben Jahr mit dem Jugendamt, welches behauptet, wenn der Mann nicht bald eine Zahlung auf den Rückstand leistet, würde das Jugendamt die Lohnpfändung wieder aufleben lassen und einen vom Jugendamt festgelegten Betrag pfänden.

Ich gehe mal davon aus, dass das Jugendamt den Betrag gar nicht festlegen darf, weil sowas doch normalerweise Sache vom Gericht ist. Meine konkrete Frage aber ist, ob beim Unterhaltsrückstand die Pfändungsfreibeträge wie bei einer normalen Pfändung gelten oder ob hier auch mehr gepfändet werden darf (wie bei einer Unterhaltspfändung)? Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar! Und ich hoffe, das Beispiel ist verständlich.

MfG

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Ich danke euch schon einmal für die Antworten. Nur leider ist meine Frage damit nicht beantwortet. Der Mann zahlt den Regelunterhalt regelmäßig in voller Höhe, daran kann das Jugendamt eben nichts aussetzen! Der Mann verdient ziemlich genau das, was er auch als Pfändungsfreibetrag hätte und das Jugendamt droht (wie gesagt, seit einem halben Jahr), dass es ÜBER den Pfändungsfreibetrag drüber pfändet, wenn er nicht zusätzlich etwas zum sowieso schon geleisteten Unterhalt bezahlt. Darf das Jugendamt das überhaupt?

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