Ja, dass geht:

Bei Tickets mit Zugbindung (Sparpreisen) ist diese Zugbindung in folgenden Fällen aufgehoben:

Bei erwartbarer Verspätung am Zielort von:

mindestens 20 Minuten bei nationalen Reisen

Quelle: https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung

Beachte aber, dass du m.W. frühestens zum frühestmöglichen Geltungszeitpunkt der Fahrkarte in den Zug steigen darfst, also wahrscheinlich ab 0 Uhr.

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musst VOR der Zeugniskonferenz Klassenlehrer und neue schule fragen, auf nachfrage auch schriftlich von deinen Eltern

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nein, der Landrat den sie stellt gehört dem Afd-Landesverband Thüringen an, und dieser ist erwiesen rechtsextrem und wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Die AfD ist nicht mit der freiheitlich-demokretischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar. Lernt man übrigens auch mittlerweise in der Schule

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du müsstest zu Hauptschule oder Oberschule oder Kooperativer-Gesamtschule wechseln

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