Lade ALLE Jungs ein die Du kennst zu Dir nach Hause. Warte bis alle da sind, inklusive Deiner Mutter. Dann gibst Du jedem einen Kuss und sagst: "Du um vier auf mein Zimmer, Du um fünf auf mein Zimmer, Du um sechs........" Deine Mutter wird NIE wieder fragen.

...zur Antwort

Vorgehensweise:

  1. Arbeitgeber finden
  2. Arbeitgeber veranlasst Gesundheitstest/Drogentest (staatlicher Arzt)
  3. Wenn Du für den Job geeignet bist (Arztentscheid) kann der Arbeitsvertrag geschlossen werden
  4. Arbeitsbeginn.

So ist der Ablauf.

Die meisten die in LUX arbeiten bleiben in Deutschland wohnen. Die Steuern in LUX sind geringer, die Lebenshaltungskosten aber deutlich teuerer. Pendeln macht also Sinn.

Ohne Job nach LUX geht nur, wenn Dein Freund dich finanziell trägt.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Anscheinend hat Dein Mann genug Verstand sich NICHT durch eine Liebelei ablenken zu lassen. Sich in jemanden "vergucken" kann IMMER passieren. Männern, wie auch Frauen.

Nur heisst das nicht, dass man gleich seine komplette Beziehung, oder Ehe überwirft. Irgendwann lässt die Verliebtheit nach. Man weiss eigentlich nichts über den anderen und es ist fraglich, ob man die mit dem bisherigen Partner gemeinsam erlebten Dinge niedriger bewertet, als das vielleicht eintreffende.

Beobachte sein Verhalten und achte darauf, ob er auf einmal weniger Zeit mit Dir verbringt. Wenn ja, solltest Du Ihm mal hinterher gehen, oder fahren. Falls nein würde ich da erst mal nichts unternehmen.

Viel Glück!

...zur Antwort

Sie geht dann ja nicht "fremd", sondern "bekannt"! ;-) Wenn Ihr beide das wollt, dann verwöhne sie mal ordentlich. Du als Single hast ja nichts zu verlieren. Ausser moralischen Bedenken hätte ich da nichts gegen einzuwenden an Deiner Stelle. Viel Glück und Spass! :-)

...zur Antwort

Du musst zum Ohrenarzt. Wahrscheinlich hast Du Ohrenschmalz in das Ohr gedrückt bei dem Reinigungsversuch. Das sollte der Ohrenarzt schnell entfernen können. Zudem kann er Dir zeigen, wie man ein Ohr richtig reinigt. Ein Wattestäbchen ist nämlich genau aus dem Grund des Verdichtens nicht geeignet.

...zur Antwort

Wenn seit 2008 kein Wasser aufgefüllt wurde, dann ist gar nichts defekt. Der Wasserstand muss regelmässig kontrolliert und ggf. ergänzt werden. Das ist normal, da auch Wasser verdunstet über ein Überdruckventil, oder den Ausgleichsbehälter im Laufe der Zeit. Heizung auffüllen und dann mal kontrollieren, ob der Wasserstand/Druck konstant bleibt. Falls nicht, muss nache einem Leck gesucht werden. - Aber auch erst dann.

...zur Antwort

Ich habe schon etliche Jugendliche mitgehabt zum Angeln und handhabe das immer so:

  1. Stelle Kontakt zu einem Angelverein her und äussere den Wunsch einen Angler begleiten zu dürfen. AQm Besten stellst Du Dich bei einer versammlung persönlich vor.

  2. Ein Angler der Dich nett findet nimmt Dich mit zum Angeln am Vereinsgewässer (so weit vorhanden) und informiert vorab den Gewässerwart, dass ein Azubi" Dich begleitet.

  3. Der Angler den Du begleitest erklärt Dir die verschiedenen Ruten und Köder, Posen, etc. und lässt Dich auch üben (werfen, Handhabung, Kurbelgeschwindigkeit beim Blinker/Wobbler, etc.).

  4. Du entscheidest, ob Du einen Angelschein machen willst nachdem Du ein paar mal mit warst.

Die meisten Vereine bieten so etwas an. Der Vorteil ist, Du kennst dann schon jemanden im Verein und lernst Anfänger wie Du es selbst bist beim gemeinsamen Unterricht kennen.

Dann heisst es : Petri Heil! :-)

Ach ja, Angeln ohne Angelschein bedeutet WILDEREI und wird hart bestraft. Davon rate ich dringend ab!

...zur Antwort

Es liest sich so, als ob die Schwester entweder die Steuern nicht bezahlt hat, oder die Versicherung nicht. Eine zwangsweise Stillegung wird nur in diesen Fällen meines Wissen nach angeordnet. Die Schwester - und nur die - kann und muss klären, was vorgefallen ist und ggf. die offenen Rechnungen bezahlen. Da der Wagen ja in der Familie bleibt könnten die vom Amt davon ausgehen, dass der nächste dieser Familie wieder nicht bezahlt, oder als Anmelder vorgeschoben wird um die angefallenen Gebühren und Ordnungsgelder nicht zahlen zu müssen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.