Hallo,
ich brauche Hilfe zu folgendem Thema:
Es ist glaube ich recht kompliziert.
Person A war wegen einer Straftat (Missbrauch einer Frau) im Gefängniss, Person B wusste dies und da wegen der gleichen Sache die Freundin von Person A bei Person B anrief, sagte Person B ihr den Grund für seine Haftstrafe.
Person A ging darauf hin zur Polizei das dies Verleumdnung sei. (war somit ein abgekartertes Spiel zwischen Person A und der Freundin gewesen)
Ein Beamter rufte dann bei Person B an, dieser plauderte aus dem Nähkästchen und sagte alle schlimmen Sachen die Person A je getan hat.
Danach telefonierte Person B mit A und sagte ihm das er alles erzählt habe, da Person B in dem Moment aber nicht wollte das A ein weiterer Schaden ensteht, sagte er er würde alles bei der Polizei wiederrufen.
Person B wurde dann zur Polizei geladen und musste ein Gespräch mit dem Beamten haben, es fand keine Anzeige von Person A gegen B statt, es war lediglich ein ich nenne es mal Zurechtweisungsgespräch. Dieses Gespräch nahm Person B mit dem Handy auf um es Person A als Beweis zu zeigen das er alles wiederrufen hat.
Leider kam 2 Monate später wieder ein Anruf der Polizei, das Person A die Datei mit der Aufnahme der Polizei gegeben habe und diese nun Anzeige wegen §201 Stgb Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes erstattet.
Wieder musste Person B zur Polizei um eine nun als Beschuldigter eine Aussage zu machen, er gestand alles und äusserte auch das dies ein abgekartertes Spiel gewesen sei, Person A und die Freundin halten aber zusammen und behaupten das alles nicht stimmt und nie ein Anruf kam mit diesen Worten.
Was kann in dem Fall nun passieren ? laut Gesetzbuch Geldstrafe bis 5 Jahre Haft, schön und gut, aber ist das in diesem Fall so ? hat Person B eine Chance das das Verfahren eingestellt wird ? Person B hat im erweiterten Führungszeugnis keinerlei Einträge.
gruß und Danke für alle die das WirrWarr lesen und beantworten