Hier spielt der subjektive Tatbestand eine Rolle. Was will der Täter? Weiß der Täter, dass es sich um eine Prothese handelt?

Sollte er beispielsweise gezielt auf die Prothese schießen, wäre eine vorsätzliche Sachbeschädigung erfüllt. Zudem wäre ein Körperverletzungsdelikt zu prüfen, da er je nach Konstellation ggfs. in Kauf nimmt, den Träger der Prothese zu verletzen.

Falls der Täter nicht weiß, dass es sich um eine Prothese handelt, wäre ein versuchtes Körperverletzungsdelikt erfüllt. Eine Sachbeschädigung ist dann nicht erfüllt, diese kann nur vorsätzlich begangen werden.

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Der Einstieg läuft ganz normal über die Ausbildung, 2. oder 3. QE. Nach der abgeschlossenen Ausbildung kannst du dich bei der Hubschrauberstaffel bewerben. Hier läuft nochmals ein besonderes Auswahlverfahren, bei dem du auf Herz und Nieren getestet wirst.

Je nach Bundesland sind verschiedene Vorraussetzungen erforderlich, wie beispielsweise mehrere Jahre Einzeldiensterfahrung, ein Mindestalter usw.

Weiterhelfen kann dir hier auf jeden Fall ein Einstellungsberater, den du ganz unverbindlich kontaktieren kannst. Kontaktdaten findest du im Internet.

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§201 Stgb Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes?

Hallo,

ich brauche Hilfe zu folgendem Thema:

Es ist glaube ich recht kompliziert.

Person A war wegen einer Straftat (Missbrauch einer Frau) im Gefängniss, Person B wusste dies und da wegen der gleichen Sache die Freundin von Person A bei Person B anrief, sagte Person B ihr den Grund für seine Haftstrafe.

Person A ging darauf hin zur Polizei das dies Verleumdnung sei. (war somit ein abgekartertes Spiel zwischen Person A und der Freundin gewesen)

Ein Beamter rufte dann bei Person B an, dieser plauderte aus dem Nähkästchen und sagte alle schlimmen Sachen die Person A je getan hat.

Danach telefonierte Person B mit A und sagte ihm das er alles erzählt habe, da Person B in dem Moment aber nicht wollte das A ein weiterer Schaden ensteht, sagte er er würde alles bei der Polizei wiederrufen.

Person B wurde dann zur Polizei geladen und musste ein Gespräch mit dem Beamten haben, es fand keine Anzeige von Person A gegen B statt, es war lediglich ein ich nenne es mal Zurechtweisungsgespräch. Dieses Gespräch nahm Person B mit dem Handy auf um es Person A als Beweis zu zeigen das er alles wiederrufen hat.

Leider kam 2 Monate später wieder ein Anruf der Polizei, das Person A die Datei mit der Aufnahme der Polizei gegeben habe und diese nun Anzeige wegen §201 Stgb Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes erstattet.

Wieder musste Person B zur Polizei um eine nun als Beschuldigter eine Aussage zu machen, er gestand alles und äusserte auch das dies ein abgekartertes Spiel gewesen sei, Person A und die Freundin halten aber zusammen und behaupten das alles nicht stimmt und nie ein Anruf kam mit diesen Worten.

Was kann in dem Fall nun passieren ? laut Gesetzbuch Geldstrafe bis 5 Jahre Haft, schön und gut, aber ist das in diesem Fall so ? hat Person B eine Chance das das Verfahren eingestellt wird ? Person B hat im erweiterten Führungszeugnis keinerlei Einträge.

gruß und Danke für alle die das WirrWarr lesen und beantworten

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Ohne näher auf diesen Wirrwarr einzugehen, Anzeige wird seitens der Polizei erstattet, da unberechtigte Tonaufnahmen gefertigt wurden. Das hat weder was mit Person A, noch mit Person B zu tun. Anzeigenerstatter ist hier ganz einfach der Polizist.

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Wird die Anzeige wahrscheinlich fallen gelassen?

Das wird dir hier niemand beantworten können, da der Umfang der Ermittlungen nicht klar ist. Sollte es sich lediglich um die von dir benannten Kleinstmengen handeln, kannst du aber durchaus auf eine Einstellung hoffen. Garantieren kann dir das hier aber niemand.

Darf ich meinen Führerschein trotzdem noch machen?

Das liegt im Ermessen der Führerscheinstelle. Bei Btm-Verstößen wird die Führerscheinstelle benachrichtigt.

Wie lange dauert es bis ich mein Handy wiederbekomme?

Auch das wird dir hier niemand beantworten können. Warum wurde das Handy sichergestellt? Zur Auswertung? Als Tatmittel? Eine Auswertung dauert in der Regel bis zu sechs Wochen. Danach erhältst du das Gerät zurück. Sollte das Handy als Tatmittel sichergestellt worden sein, beispielsweise, weil du es benutzt hast, um damit Rauschgiftgeschäfte abzuschließen, entscheidet letzten Ende ein Richter darüber, ob und wann du das Handy erhältst.

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Die Polizei ist kein Inkassounternehmen. Sobald ein Haftbefehl ausgestellt wurde und vollstreckt wird, kann auch nicht mehr verhandelt werden - außerdem wurde eine Ratenzahlung seitens der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Die Verhaftung deines Mannes war absolut rechtmäßig. Der Haftbefehl hat seinen Namen nicht ohne Grund.

Du kannst der Staatsanwaltschaft natürlich trotzdem anbieten, den Gesamtbetrag in zwei bis drei Tagen einzubezahlen. Bis zur Einzahlung des Betrags bleibt dein Mann aber in Haft bzw. in der JVA.

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Versehentlich Firma verleumdet?

Hallo allerseits.

Ich stecke im Moment in Schwierigkeiten.

Ich habe mir vor ein paar Tagen ein Bauteil für mein Handy gekauft, das aber (meiner Meinung fehlerhaft ankam)

Bauteil war für Samsung Galaxy S4 GT-i505 LTE, ich dachte ich habe die LTE Version, welches NICHT der Fall war! Ich habe deswegen eine 1 Stern Rezension auf Amazon vergeben und am Schluss folgenden Satz verwendet:

Ich werde von zukünftigen Bestellungen von "Firma" absehen, denn auf Fakes kann ich gut verzichten, ebenso auf Geldverschwendung."

Ich dachte, das Bauteil war ein Fake, da ich bis gerade eben sicher war, dass ich die LTE Version besitze - besagtes Bauteil ist eben nur mit der LTE Version kompatibel.

Ich habe ebenfalls eine Mail an die Firma geschrieben, da ich das Geld zurückwollte.

Jetzt kam die Nachricht, dass die Firma die negative Rezension nicht versteht, aber die Anschuldigung, dass sie nur Fakes verkaufe sehr ernst nimmt. Zu diesem Satz hat die Dame "das ist Verleumdung" hinzugefügt.

Danach habe ich erst realisiert, dass ich gar nicht die LTE Version habe und und und. Habe die schlechte Rezension zurückgezogen und werde das Bauteil jetzt nicht zurücksenden.

Was passiert jetzt? Soll ich denen schreiben, dass dies ein Missverständnis war? Dass ich die Rezension zurückgezogen habe? Habe gerade echt "Schiss", da Verleumdung so schon echt das letzte ist, sogar angezeigt wird - und ich habe heute eine Firma verleumdet!

Freue mich auf eure Antworten

Gruß, Daniel :/

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Eine Verleumdung setzt voraus, dass du wissentlich eine unwahre Tatsache behauptest oder verbreitest. Der Straftatbestand muss also vorsätzlich erfüllt werden.

Bei dir hingegen liegt ein Missverständnis vor, wie du selbst einräumst.

Den ersten Schritt hast du bereits gemacht, indem du die negative Rezension zurückgezogen hast. Der nächste Schritt wäre, dich für das Missverständnis zu entschuldigen. Damit sollte die Sache vom Tisch sein.

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Das hat nichts mit wollen zu tun. Die Polizei ist rechtlich nicht befugt, das Handy bei einfachen Delikten wie beispielsweise Diebstählen zu orten. Grund ist das Persönlichkeitsrecht des Täters.

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Du bist gemäß Paragraph 111 OWiG dazu verpflichtet, gegenüber Amtsträgern (das sind unter anderem Polizisten) richtige Personalien anzugeben. Solltest du, wie in deinem geschilderten Fall, falsche Personalien angeben, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Die kann in der Tat teuer geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße legt aber in diesem Fall das Ordnungsamt fest.

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Warum willst du bereits jetzt weitere Maßnahmen ergreifen? Weils dir nicht schnell genug geht?

Den Weg zur Polizei kannst du dir sparen, da nach momentanem Kenntnisstand von keiner Betrugsabsicht ausgegangen werden kann. Im Übrigen verhilft dir die Polizei weder zu deinem Geld, noch zur bestellten Ware.

Zum Anwalt kannst du natürlich gerne gehen, der freut sich. Nachdem du ihm sein Honorar gegeben hast, wird er dir wohl raten, dem Verkäufer entsprechend Zeit zum Verschicken der Ware einzuräumen.

Sollte der Verkäufer nach längerer Zeit (zwei bis drei Wochen) immer noch nicht tätig werden, solltest du ihn anmahnen und eine letzte Frist zum Verschicken setzen. Diese Fristsetzung lässt du ihm bestenfalls per Einschreiben mit Rückantwortschein zukommen.

Wenn der Verkäufer auch nach der Fristsetzung nicht aktiv wird, und dir weder die Ware, noch dein Geld zukommen lassen, DANN kannst du zur Polizei gehen. Vor Ablauf einer vierwöchigen Wartefrist macht das allerdings keinen Sinn.

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Das hat nichts mit einer zeitlichen Vertragsbindung zu tun. Laut BGB herrscht in Deutschland eine gesetzliche Widerrufsfrist (https://de.wikipedia.org/wiki/Widerruf_%28Recht%29). Mit dem Häkchen erklärst du, dass du darauf verzichtest, vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen, bzw. dass dir dieses gar nicht erst gewährt wird.

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Von der Polizei erhältst du keine weiteren Nachrichten mehr. Die hat die von dir benötigten Daten bereits bei der Anzeigenerstattung erhoben.

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Der polizeiliche Platzverweis ist hinfällig, sobald deine Freundin ihn freiwillig wieder in die Wohnung lässt. Anders wäre der Fall bei einem gerichtlichen Kontakt- und Betretungsverbot, aber das ist hier ja anscheinend nicht der Fall.

Wenn deine Freundin den Beamten die Arbeit erleichtern möchte, die sie nun wegen dem Vorfall haben, wäre ein kurzer Anruf beim Sachbearbeiter hilfreich.

Bereits erstattete Strafanzeigen lassen sich übrigens nicht mehr rückgängig machen. Sollte ein Strafantrag gestellt worden sein, kann dieser aber zurückgenommen werden. Nichts desto Trotz landet eine evtl. erstattete Strafanzeige erstmal bei der Staatsanwaltschaft.

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Hallo Maxi479,

um Anzeige wegen Betrugs erstatten zu können, muss der Tatbestand erfüllt sein. Hier kommt es neben der zeitlichen Komponente zusätzlich auch auf andere Faktoren an.

Als grober Anhaltspunkt wird von einem Zeitraum von vier Wochen nach Überweisung ausgegangen. Es genügt aber nicht, nach der Bezahlung nur vier Wochen abzuwarten.

Zusätzlich zu deinen Emails solltest du den Verkäufer auch auf dem Postweg kontaktieren. Setze ihm schriftlich eine letzte Frist mit Nennung eines Datums. Diese Fristsetzung lässt du ihm mittels Einschreiben mit Rückantwortschein zukommen. Das hat zwei Gründe: Erstens kannst du nachweisen, dass der Verkäufer dieses Einschreiben erhalten hat, und zweitens kannst du hiermit bestätigen, dass Name und Adresse des Verkäufers auch tatsächlich existieren.

Sollte er auch diese Frist ignorieren, und nach vier Wochen immer noch nicht tätig geworden sein, kann man im strafrechtlichen Sinne von einem Betrug bzw. einem Versuch ausgehen.

Zur Anzeigenerstattung nimmst du dann bestenfalls den gesamten Schriftverkehr (ausgedruckte Mails), einen Abdruck deiner Fristsetzung an ihn sowie den Rückantwortschein mit.

Bedenke allerdings, dass eine Strafanzeige nicht mehr zurückgenommen werden kann. Selbst wenn der Verkäufer zwei Tage nach Anzeigenerstattung liefert, und du dann nicht mehr an einer Strafverfolgung interessiert bist, mahlen die Mühlen der Justiz weiter.

Übrigens kann man von der o.g. vier Wochen Frist abweichen, wenn man bereits zuvor Anhaltspunkte hat, dass man an einen Betrüger geraten ist. Hinweise hierfür wären insbesondere schlechte bzw. einschlägige Bewertungen (wie bei ebay), oder die Tatsache, dass der Verkäufer von vornherein falsche Personalien angegeben hat.

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Rein aus dem Bauch raus hat dein Kumpel die Besitzverhältnisse der 50 EUR durch das bloße Hinlegen auf den Tresen noch nicht übertragen. Hier wäre das Verhalten der Kassiererin noch wichtig: Hat sie bemerkt, dass die 50 EUR da lagen? Hat sich das Geld tatsächlich angenommen und sich dann umgedreht?

Ansonsten würde ich mich werktags mal an die Zentrale von Burger King wenden. Ich kann mir vorstellen, dass die 50 EUR zumindest in Form von Gutscheinen ersetzt werden.

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Hallo SuperCake2002,

grundsätzlich kannst du bereits jetzt Anzeige gegen unbekannt erstatten. Der Straftatbestand 126c StGB Missbrauch von Computerprogrammen und Zugangsdaten ist bereits erfüllt.

In wie weit die Ermittlungen tatsächlich zur Ergreifung des Täters führen, ist allerdings ungewiss. Das hat nichts damit zu tun, wie hier behauptet wird, dass die Polizei "besseres zu tun" oder "keine Lust" hätte, sondern mehr am zu erwartenden Ermittlungsaufwand. Facebook, Instagram und Co. geben ggü. den Ermittlungsbehörden nur dürftig Informationen über IP-Adressen und Standorte bekannt. Meistens haben sich die Täter außerdem "abgesichert", um die Ermittlungen noch weiter zu erschweren.

Ändert aber alles nichts an der Tatsache, dass du Anzeige erstatten kannst. Und zwar jederzeit, auch ohne Hinweise auf den Täter.

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Beziehung mit großer Meinungsverschiedenheit, kann das gutgehen?

Hi bitte nehmt euch ein wenig zeit für mich und gebt keine sinnlosen antworten.

Also, vor einigen Monaten war ich schonmal mit einem Mädchen zusammen...sie ist eigentlich echt total süß, nett und total hübsch, naja sie ist halt mein Traumtyp.

Wir hatten uns damals allerdings zerstritten, eigentlich verstehen wir uns immer total super aber sie ist(höflich formuliert) von ihren Eltern wie mit dem Hirn durch die Waschmaschine gezogen worden. Sie vertritt exakt die gleiche politische meinung wie ihre Eltern und nimmt alles von ihren Eltern auf ohne überhaupt mal zu überlegen was die für einen Mist labern. Sie ist eigentlich echt intelligent aber sie überträgt alles was ihre Eltern ihr reinimpfen immer sofort auf sich und nimmt das auch für sich so an und sieht das dann genauso. Das wäre zb. sie hat ein totales Problem mit Ausländern, stößt alles was übers küssen hinausgeht ab weil ihre Eltern meinen das wär nicht gut, ist aber eigentlich 16 und längst kein kleines Kind mehr über das ihre Eltern permanent entscheiden müssten und sollte ihre eigene Meinung haben und vertreten(nur nebenbei ich will derzeit nicht unbedingt sex haben das hat noch Zeit, aber irgendwann ist es so weit) , da kommen noch ganz viele sinnlose kleinigkeiten...aber darum gehts nicht. Auf jeden Fall sind wir uns in den letzten Tagen wieder näher gekommen(wir passen sonst eigentlich total super zusammen) ich hab sie auch nie vergessen und immer noch geliebt gehabt. Ich will auch wieder mit ihr zusammen sein aber da ist halt dieser Mist mit ihren Eltern und ihren komischen Ansichten nenn ich das jetzt mal. Ich hab die Erfahrung gemacht das es echt sinnlos ist mit ihr darüber zu reden, ich möchte aber auch nicht meine Meinung immer zurückhalten müssen oder zu ihr sagen müssen ich will mit dir nicht mit dir über so etwas reden weil das zum Streit führt. Um nun zu meiner Frage zu kommen...

Geht so etwas gut, ist es möglich eine funktionierende Beziehung mit jemandem zu haben der die Welt mit (anderen Augen) sieht, wenn man genau weiß dass ich diese Meinung weder vertrete noch ändern kann? Ich brauch dringend den Rat von Außenstehenden möglichst älteren Personen die mit so etwas möglicherweise bereits erfahrungen gemacht haben :) Ich bin eigentlich optimist und denke es ist möglich aber ich will mir da auch nichts einreden, ich frag ja nach eurer Meinung.

Vielen Dank für eure Zeit, ist ein bisschen lang geworden.

LG Bro123

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Auf der einen Seite regst du dich darüber aus, dass sie die Meinung ihrer Eltern ebenfalls vertritt. Auf der anderen Seite willst du ihr aber deine Meinung aufzwängen. Merkst du was?

Mit 16 hat man zu vielen Themen bereits eine eigene Meinung. Völlig gleichgültig, durch welche Einflüsse man sich diese gebildet hat.

Ob zwei Menschen mit grundverschiedenen Ansichten miteinander auskommen, kann dir niemand beantworten. So einfach ist das Leben nicht strukturiert.

Probiers aus. Du wirst selbst merken ob es klappt.

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