Du hast absolut richtig gehandelt (und ich kann nur hoffen, dass sich meine Söhne in der Situation auch so verhalten würden). Leider gibt es eine ganze Menge Fahrgäste, die meinen, mit ihrer Fahrkarte auch noch den oder die Plätze neben sich bezahlt zu haben. Die zwei sollten mal schleunigst in sich gehen und über ihr Verhalten (im Zug und insbesondere danach!) nachdenken. Die WhatsApp Message würde ich an Deiner Stelle übrigens speichern, so etwas zu schicken, ist schon "arg dünnes Eis".
Der "Freundin", mit der Du Sylvester feiern wolltest, kannst Du die Situation nur erzählen, wie sie war. Wenn sie nur einen Funken Anstand hat, müßte sie wissen, dass du richtig gehandelt hast. Aber wer einem anderen die Freundschaft aus so einer Sache heraus kündigt, da würde ich nicht viel erwarten.
Zu Deiner Frage nach "Konsequenzen": Konsequenzen könnte so ein Verhalten nur für die zwei haben. Angenommen, ein Bahnmitarbeiter würde sie auffordern, die Tüten wegzuräumen und sie würden es nicht tun, dann könnten sie sich ganz schnell auf dem Bahnsteig wieder finden:
6. Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen ... Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, ..., können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2014/mdb_179093_22_12_2014_befoerderungsbedingungen.pdf