Nach den geltenden Fahrgastrechten (http://www.fahrgastrechte.info/Wie-mache-ich-meine-Rechte-gel.85.0.html) ist die Auskunft der DB leider korrekt, da nur in Sonderfällen (letzte Fahrt des Tages, Ziel wird nicht mehr zwischen 0 und 5 Uhr erreicht) der Anspruch auf die Erstattung von Taxikosten besteht.

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis, bei Nutzung einer Teilstrecke, den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

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Sollte keine Einigung mit dem Verkehrsunternehmen möglich sein, dann kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr (https://soep-online.de/) wenden. Du hast das Ticket ja bei einem bestimmten Verkehrsangebot gekauft, und wenn hier keine einigermassen sinnvolle Ersatzlösung angeboten wird, sollte der Beförderer wenigstens kulanzweise auf die Kostenanteile für die Tage verzichten.

Um mehr zu sagen, müßte man den Hintergrund der Sperrung und das Unternehmen wissen, ggf. greift da auch eine Mobilitätsgarantie o.ä.

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Wenn Du jedes Wochenende fährst, macht es Sinn über eine Bahncard nachzudenken.

Die kostet einmalig 252 EUR bzw. 127 EUR für "Kinder von 6 bis einschließlich 17 Jahren, Schüler, Azubis und Studenten bis einschließlich 26 Jahren sowie Personen ab 60 Jahren, Rentner wegen voller Erwerbsminderung und Schwerbehinderte (ab GdB 70)."

http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/bahncard50.shtml

Damit halbiert sich der Preis von Meschede nach Bochum (oder retour) von 22,50 auf 11,25 EUR (NRW-Tarif). Sprich, wenn Du am Wochenende hin und zurück fährst sparst Du pro Wochenende 22,50 EUR, das sind im Jahr bis zu 1170 EUR.

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Das ist schwierig zu beantworten. Bedenke aber, dass Du durch die Falschangabe ausgedrückt hast, das Du nicht daran denkst, für die Fahrt zu zahlen. Das heißt, das Verkehrsunternehmen könnte die Angelegenheit auf jeden Fall als Straftat (Beförderungserschleichung) zur Anzeige bringen, dann wird ggf. die Polizei mit der Ermittlung Deiner Adresse beauftragt. Ob Du abwarten willst, ob das passiert, musst Du selber wissen.

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Wie Rolf42 schon gesagt hat, beginnt die Durchsage mit "Ihre nächsten Reisemöglichkeiten". Dann werden in der Regel alle Züge in der Reihenfolge ihrer Abfahrt genannt, die unter Berücksichtigung einer Mindestumstiegszeit noch zu erreichen sind. Sonderfälle sind "Es wartet noch" (Zug wäre eigentlich schon weg, aber wartet noch auf Deinen Zug wegen Verspätung) , "Erreicht wird noch" (Zug wäre eigentlich schon weg, hat aber Verspätung) oder "RE57431 nach A-Stadt wartet ABFAHRBEREIT auf ... Gleis 3" (Aufforderung sich beim Umsteigen zu beeilen).

Die Mindestumstiegszeit ist für jeden Bahnhof oder Bahnhofsteil festgelegt, es kann aber durchaus möglich sein, auch noch Züge zu erreichen, die gar nicht genannt werden. Hier hilft es z.B. in der App DB Navigator unter Abfahrten nachzuschauen.

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Mit der Schülerkarte könnt Ihr in der Freizeit im ganzen Naldo-Gebiet fahren.

http://www.naldo.de/tickets-und-preise/alle-fahrscheine/schuelermonatskarte/

Stuttgart liegt aber leider abgesehen vom Flughafen ausserhalb des Naldo Gebiets, also braucht Ihr auf jeden Fall einen zusätzlichen VSS-Fahrschein vom Flughafen (oder sinnvoller wahrscheinlich mit der Bahn ab Herrenberg) in die Stuttgarter Innenstadt (Achtung: Auf den Bussen der Linie 826/828 zwischen Dettenhausen und Leinfelden/Flughafen Stuttgart gilt die Freizeitregelung nicht).

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War mein Verhalten in dieser Situation falsch?

Hallo,

ich war heute shoppen und bin,wie jedes Mal,mit dem Zug dort hingefahren. Als ich einstieg,habe ich mich auf einen Platz in einem Viererabschnitt gesetzt,in dem zwei andere Plätze schon besetzt waren.Auf den Plätzen in diesem Abschnitt,saßen zwei Mädchen aus meiner Parallelklasse,mit denen ich eigentlich immer gut zurecht kam.Ein Platz wurde von ihren Shoppingtüten blockiert. Der Zug war,wegen des "Feierabendverkehrs" extrem vollgestopft.An einer Haltestelle stieg dann eine ältere Dame,mit so einem Rollator,und ihr Mann ein.Weil ich nicht wollte,dass sie zwischen den anderen stehenden Menschen zerquetscht wurden,habe ich den Mädchen gesagt,dass sie ihre Taschen vom Platz nehmen sollten,damit die Dame sich setzen kann.Außerdem habe ich meinen Platz an ihren Mann abgegeben.Die Mädchen haben dann angefangen zu flüstern, mich böse angekuckt und dem betagten Ehepaar angewiderte Blicke zugeworfen. Als das Ehepaar dann an ihrer Haltestelle angekommen ist,hat die Frau mich gebeten,ihr ihre Einkaufstüte rauszureichen,was ich auch tat. Soweit zu der Situation. Als ich nach Hause kam und mich in Facebook einloggte,sah ich,dass das eine Mädel mich einem ihrer Posts auf Facebook markiert hatte,in dem sowas stand wie: "Und der Titel für den Morallappen des Jahrtausends geht an mein Name!".Angehängt war ein Bild von mir,auf dem ich der Frau gerade die Tüte reiche. Der Post enthielt weitere "Beleidigungen" und hatte bereits an die 20 Kommentare und Likes.So ziemlich die ganze Parallelklasse (und einige aus meiner Klasse) machten sich in den Kommentaren über mich lustig.Ich bat sie den Post zu löschen,was sie dann zum Glück auch tat.Gerade hat mir eine vermeintliche Freundin gesagt,dass sie deswegen nichts mehr mit mir zu tun haben will,da sie mit den zwei Mädchen befreundet ist und die extrem sauer auf mich sind.Silvester wollte ich eigentlich mit ihr zusammen feiern,aber das hat sich ja jetzt erledigt..Auf Whatsapp hat mir die eine auch geschrieben,dass sie sich nie wieder "von einem Untermenschen wie mir sagen lässt,was sie tun soll und ich sonst die Konsequenzen spüren würde." Naja,zu meiner eigentlichen Frage: War es falsch von mir,meinen Platz anzubieten und zu sagen,dass die Mädels die Shoppingtüten wegräumen sollten? Kann das wirklich Konsequenzen haben? Und wie erkläre ich der einen "Freundin",dass ich die beiden Mädchen nie irgendwie verärgern wollte?

Ich dachte bis zu dem Vorfall heute eigentlich,dass es anständig wäre,seinen Platz Älteren oder Behinderten anzubieten...

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Du hast absolut richtig gehandelt (und ich kann nur hoffen, dass sich meine Söhne in der Situation auch so verhalten würden). Leider gibt es eine ganze Menge Fahrgäste, die meinen, mit ihrer Fahrkarte auch noch den oder die Plätze neben sich bezahlt zu haben. Die zwei sollten mal schleunigst in sich gehen und über ihr Verhalten (im Zug und insbesondere danach!) nachdenken. Die WhatsApp Message würde ich an Deiner Stelle übrigens speichern, so etwas zu schicken, ist schon "arg dünnes Eis".

Der "Freundin", mit der Du Sylvester feiern wolltest, kannst Du die Situation nur erzählen, wie sie war. Wenn sie nur einen Funken Anstand hat, müßte sie wissen, dass du richtig gehandelt hast. Aber wer einem anderen die Freundschaft aus so einer Sache heraus kündigt, da würde ich nicht viel erwarten.

Zu Deiner Frage nach "Konsequenzen": Konsequenzen könnte so ein Verhalten nur für die zwei haben. Angenommen, ein Bahnmitarbeiter würde sie auffordern, die Tüten wegzuräumen und sie würden es nicht tun, dann könnten sie sich ganz schnell auf dem Bahnsteig wieder finden:

6. Verhaltenspflichten der Reisenden

6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten

Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen ... Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, ..., können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.

http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2014/mdb_179093_22_12_2014_befoerderungsbedingungen.pdf

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Oft ist das über die Zeit "gewachsen". Beispiel: Aus Abstellgleisen (die schon immer intern 52 und 54 hießen) wurden Bahnsteige. Da hat man dann die Gleisnummer beibehalten, weil es einfacher, ist Bahnsteigschilder mit 52 und 54 zu erstellen, als womöglich eine komplette Stelltafel im Stellwerk, Betriebshandbücher usw. zu ändern.

Wenn die Gleise in einem ganz anderen Bahnhofsteil sind (z.B. ein Tunnelbahnhof für die S-Bahn unter dem eigentlichen Bahnhof), nimmt man manchmal auch einen anderen Nummernbereich.

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Wenn Dein Zug Verspätung hat oder ausfällt, kannst Du mit diesem Ticket auch einen nachfolgenden Zug benutzen. Um dabei Probleme zu vermeiden, solltest Du Dir eine Verspätung vom Zugbegleiter bescheinigen lassen oder Dich am Bahnhof an den Service-Point wenden.

Auf Bahnhöfen ohne Service-Point oder wenn da eine so lange Schlange ist, dass Du den nächsten Zug auch verpassen würdest, in den Zug einsteigen und einen Zugbegleiter ansprechen. Im IC/ICE gibt es ja immer einen, und wenn die Zweifel haben bezüglich einem Ausfall oder Verspätung, können die jederzeit bei den Disponenten der Transportleitung nachfragen.

Was man aber wissen muss: Neben eigenem Verschulden ist eine Verspätung von Bus (ausgenommen IC-Fernbusse der DB selbst), Strassen- oder U-Bahn kein Grund, einen anderen Zug benutzen zu dürfen. Wenn da der Mitarbeiter am Service-Point bei der Regel bleibt, dann gibt es nur noch die Wahl zwischen horrendem Tagespreis oder deutlich längerer Fahrt mit Quer-Durchs-Land/Wochenendticket.

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Du hast leider nicht geschrieben, von welchem Bahnhof aus Ihr fahren wollt. Der Nürnberger Verkehrsverbund ist ziemlich groß, es könnte eventuell auch ein VGN Tagesticket für Euch ausreichen (http://www.vgn.de/tagesticket/plus/). Das würde 19,50 EUR im gesamten Tarifgebiet kosten.

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Die zwei Anzeigefelder zusammen (das obere ist im Foto wegen einer Spiegelung nicht gut sichtbar) sind ein sogenannter "Vorsignalwiederholer". Wahrscheinlich ist von dieser Stelle aus das Hauptsignal am Ende des Bahnsteiges nicht sichtbar. Da der Triebfahrzeugführer aber wissen muß, ob dieses Signal die Abfahrt des Zuges erlaubt, wird die Anzeige des Hauptsignals an dieser Stelle durch den Vorsignalwiederholer dargestellt. In diesem Fall erlaubt das Hauptsignal am Ende des Bahnsteiges die Fahrt mit 60 km/h. Der Zug darf also - sofern die Abfahrtszeit erreicht ist bzw. der Zugführer den Abfahrauftrag erteilt - abfahren. Dabei gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h; der Zug wird wahrscheinlich eine oder mehrere Weichen durchfahren, die keine höhere Geschwindigkeit zulassen.

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Ob ein Zug auf den anderen warten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab und läßt sich im voraus meistens nicht sagen.

Am besten ist es, wenn Du Dich möglichst früh an das Zugpersonal wendest, also sofort, wenn Du merkst, dass der Zug verspätet ist und der nächste Anschluss nicht klappt: Das Zugpersonal meldet dann Deinen Umsteigewunsch an die jeweiligen Disponenten (unabhängig, ob Du auf einen ICE, HKX, BRB etc. umsteigst) und gibt Dir eine Rückmeldung (zur Not nerven und nachfragen!). Kann der Anschluss nicht zugesagt werden, kann Dir das Personal in vielen Fällen schon sagen, wie Du dann weiterkommst. Das erspart Dir 20 Minuten in der Schlange vom Service-Point, in der Deine nächste Alternativverbindung abfährt ...

Dann gelten bei jeder Reise mit der Bahn die Fahrgastrechte, auch beim Umsteigen zwischen verschiedenen Eisenbahnunternehmen (s.a. http://www.fahrgastrechte.info/ ), d.h. bei Verspätung eines Zuges und Anschlussverlust ergeben sich je nach Situation auch Rechte auf Beförderung in anderen Zügen. In der Praxis gibt es da durchaus Probleme, wenn die Reise aus verschiedenen Fahrscheinbuchungen zusammengestückelt ist. Eine längere Diskussion im ICE Fanforum genau zu dem Thema sagt, auch dass man als Fahrgast u.U. erst das Eisenbahnbundesamt oder die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr SÖP einschalten muss, um zu seinem Recht zu kommen.

Dabei sind noch zwei Dinge wichtig: (1) Die Fahrgastrechte greifen nur, wenn das Eisenbahnunternehmen die Verspätung zu verantworten hat (Fahrzeugstörung, Signalstörung usw.), nicht jedoch bei Verspätungen aus höherer Gewalt (Personenunfall, Unwetter usw.). Dann ist man auf Kulanz angewiesen.
(2) Die Mitarbeiter von DB Station & Service am Bahnhof (am Service-Point oder auf dem Bahnsteig) müssen allen Kunden des Bahnhofs weiterhelfen (und tun das auch), also kannst Du auch als HKX Kunde diese ansprechen, wenn Du festsitzt.

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Im Regelfall gibt es in Regional/Nahverkehrszügen keine Platzreservierung. Aber keine Regel ohne Ausnahmen, zum Beispiel:

  • In Bayern können sich DB Regio Jahreskarteninhaber Sitzplätze im München-Nürnberg-Express und der Strecke München Mittenwald reservieren.

  • Sitzplatzreservierungen bietet auch Agilis in seinen Regionalzügen im Netz Mitte zwischen Ulm, Regensburg, Neumarkt und Landshut.

  • Auch in den ALEX-Zügen in Bayern gibt es für Abokunden die Möglichkeit einer Platzreservierung

Zum Thema Stehplatz: Wenn es die Reiseplanung zulässt, vermeide Regionalzüge morgens zwischen 6 und 8 Uhr in Richtung von Großstaedten und nachmittags zwischen 16.00 und 19.00 Uhr aus den grossen Zentren stadtauswärts.

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Auf dem Automaten ist eine Automatennummer und die Telefonnummer des DB Vertriebs 0180 1235959 angebracht. Ob wohl das ärgerlicherweise eine von Handys nicht ganz billige Nummer ist, solltest Du die Störung dort melden. Der Vertrieb nimmt dann nämlich auch Deinen Namen und Anschrift auf und gibt dir eine Störungsnnummer. Falls Du ein Handy mit Kamera hast, würde ich auch den Zustand fotografieren (sicher ist sicher).

Dann bist Du auf jeden Fall abgesichert, wenn im Zug kein Zugbegleiter sein sollte (den Du wie oben beschrieben sofort aufsuchen solltest) und später an irgendeinem Bahnhof ein Kontrollschaffner zusteigt. Wenn der Dir den Automatendefekt nicht glaubt, kann er selber sofort bei der Hotline anrufen. Kann er es vor Ort nicht klären und drückt Dir trotzdem die Forderung über 40 EUR in die Hand, kannst Du mit Hinweis auf die Störungsmeldung Widerspruch einlegen und die Sache ist erledigt.

Ärgerlich ist aus meiner Sicht an dem ganzen Prozedere, dass die Nummer des Vertriebs nicht gebührenfrei ist und man als ehrlicher Kunde hier draufzahlt. Kundenfreundlicher wäre es auch, wenn in jedem Zug der Kauf von Fahrausweisen möglich wäre. Es gibt inzwischen durchaus Strecken, wo Automaten im Zug vorhanden sind oder die Länder als Auftraggeber den Verkauf im Zug den Eisenbahnunternehmen vorschreiben. Aber das ist leider eher die Ausnahme.

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Ein zusätzlicher Tip (in diesem konkreten Fall natürlich zu spät): Wenn man im Zug sitzt und der letzte Anschluss gefährdet ist, sollte man auf jeden Fall den Zugbegleiter bitten, "den Anschluss vorzumelden". Der Zugbegleiter kann (und muss das auf Fahrgasthinweis auch) die jeweilige Transportleitung darüber informieren, dass ein Fahrgast hier eine Anschlussverbindung hat. Gerade beim letzten Zug des Tages wird dann oftmals dieser Anschluss abgewartet (Habe ich selber schon öfter erlebt).

Man kann sich als Kunde aber eben nicht drauf verlassen, das das automatisch passiert, deshalb auf jeden Fall den Kundenbetreuer/Zugbegleiter ansprechen. U.u. kann dieser einem aber auch eine Alternativverbindung sagen, die einem so nicht bekannt ist.

Auch eine baustellenbedingte Verzögerung hat übrigens die Bahn zu vertreten, wenn beim Fahrkartenkauf die Verbindung so angeboten wurde, d.h. auch hier besteht nach den Fahrgastrechten ein Rechtsanspruch auf Weiterbeförderung oder Zahlung der Übernachtung (gibt diverse Seiten im Internet zu den "Fahrgastrechten" um wie man diese geltend macht).

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Die Fahrt im ICE ist teuer als im IC (da andere "Produktklasse"). Um die Fahrkarte im ICE nutzen zu können, müßte Dein Mann einen ICE-Zuschlag erwerben, entweder im Reisezentrum oder im Zug (dann aber 10% teurer, da Bordpreis) (s.a. Auszug aus den Beförderungsbedingungen unten).

Wieso die Verkaufsstelle aber den Zug nicht gefunden hat, ist ziemlich unverständlich. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Mitarbeiterin versehentlich "ohne ICE" gewählt hat. Aber wenn der Kunde eine andere Verbindung rausgesucht hat, hätte sie gerade diese Optionen eigentlich nochmal prüfen müssen.

Aus den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG:

Produktklassen und Wege Eine Fahrkarte mit einem Start- und Zielbahnhof im Eisenbahnverkehr wird als „relationsbezogene Fahrkarte“ bezeichnet. Die zur Beförderung auf das Fahrziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte durch die Wegeangabe bzw. Angabe der Produktklasse kenntlich gemacht. Fahrkarten ohne Wegeangabe gelten nur für den direkten Weg, Fahrkarten ohne Angabe einer Produktklasse nur für die Produktklasse C und

Bei Fahrten außerhalb der Wegeangaben (Umwege) bzw. in einer höheren Produktklasse hat der Reisende die Differenz zwischen den Normalpreisen der in der Fahrkarte ausgewiesenen Wege bzw. Produktklasse und des Umweges bzw. der höheren Produktklasse zu zahlen. Ein BahnCard-Rabatt wird gewährt.

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Aus den Beförderungsbedingung der DB für ein +City-Ticket: Die Fahrkarte berechtigt nur zur einmaligen Fahrt vom Zielbahnhof in Richtung auf die endgültige Zieladresse.

Und:

*Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt gilt die Fahrtberechtigung am Ort des Abgangsbahnhofs der Rückfahrt unter den gleichen Voraussetzungen auch am Tag des auf der Fahrkarte als „City-Rückfahrt“ aufgedruckten Datums. *

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Wir waren auch schon öfter da, haben aber von einem Kombipaket Bahn+Park noch nichts gehört. Hinweise zur Anreise per Bahn gibt es hier http://www.heide-park.de/heide-park/park/service/.

Bei manchen Attraktionen gibt es ja Rabatte, wenn man z.B.mit einem Länderticket wie dem Niedersachsenticket anreist, aber auch dort ist der Heidepark nicht unter den Rabattpartnern gelistet,

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Die Service-Stellen der LVB findest Du hier. Je nachdem, wo Ihr herumfahren wollt, könnte neben einer Wochenkarte auch eine Leipzig-Card für jeweils drei Tage die bessere Lösung sein. Informationen dazu gibt es auch auf denLVB Webseiten.

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