Für Jeden bedeutet "Glück" etwas Anderes.

Damit ist die Frage -so, wie sie gestellt ist- garnicht beantwortbar.

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Soweit beim neuen Arbeitgeber ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag

abgeschlossen wurde, bevor er von ihm wieder aufgekündigt wurde,

besteht auch ALG-Anspruch.

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Am FKK interessiert das keinen.

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Ja, es ist richtig, dass Steuerzahler diese Menschen unterstützen

Schließlich leben von meinem Steuergeld auch -zigtausend Staatsdiener.

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So isses!

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Hak es "einfach" ab. Respektiere die Zurückhaltung deines Vaters.

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Da herrscht eben immer noch das staatliche Beamtendenken. Und Beamte brauchen sich über Qualifikation und Wirtschaftlichkeit niemals Gedanken machen. Sie leben ja selbst stets unwirtschaftlich und immer auf Kosten der Steuerzahler.

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Nein, nicht mal für ein Wochenende

Schreckliche Vorstellung!

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