Ich empfehle folgende Vorgehensweise. Lade und installiere den FS-Recorder für FSX (www.fs-recorder.net). Dieses Programm kann jeden Flug aufzeichnen (Achtung: nur intern im FSX). Anschließend wie, von DonaldV und JimRaynor vorgeschlagen, mit den genannten Programmen den Bildschirminhalt filmen. Wieso aber vorher mit dem FS-Recorder den Flug aufzeichnen. Mit HyperCam zeichnest Du immer nur auf, was Du gerade am Bidschrim tust. Zeichnest Du Deinen Flug vorher mit FS-Recorder auf, kannst Du beim Abspielen im FSX alle möglichen Kameraansichten, die der FSX bietet, auswählen. Du kannst also den Flug im Cockpitmodus, in der Verfolgersicht, im Towerview etc. wiedergeben und das auch mehrfach, d.h. Du kannst den gleichen Flug jeweils aus verschiedenen Sichtperspektiven aufzeichnen und dann effektvoll zusammenschneiden.

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 Der erste Teil der Frage muß eindeutig mit JA beantwortet werden. Der 2. Teil (nur 2-3 Berufe) mit NEIN. In der DDR wurde auch die Berufs- und Studienausbildung geplant. Die Betriebe meldeten ihren jeweiligen Bedarf an Lehrlingen und Absolventen der Uni's, Hoch- und Fachschulen an. Demgegenüber standen die Ausbildungskapazitäten und die Wirtschaftsziele der lang- und mittelfristigen Planung. Dadurch konnte es durchaus passieren, daß für bestimmte Ausbildungsziele mehr Bewerber als Ausbildungsplätze vorhanden waren was dann die Berufsauswahl einschränkte (z.B. war die Berufswunsch als KFZ-Schlosser sehr gefragt, aber nicht immer erfüllbar). Natürlich wurden dann die Bewerber ausgewählt (wobei nicht nur die Zensuren berücksichtigt wurden, sondern auch die gesellschaftliche Tätigkeit). Insoweit gab es also eine Einschränkung bei der Berufswahl. Umgekehrt hatte das den Vorteil, daß der Lehrling nach erfolgreichem Abschluß auch vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden mußte. Diese Pficht bestand für den Betrieb, nicht für den Lehrling, der auch in einen anderen Betrieb wechseln konnte.

Ein wenig anders war es bei Studienabsolventen. Wurde der Student von einem Betrieb zum Studium delegiert, hatte der Student das Recht, in seinen Betrieb zurückzukehren. Bewarb man sich direkt aus der Erweiterten Oberschule an eine Hochschule, wurde kurz vor Studienabschluß über den weiteren Einsatz beraten. Dabei wurde man zwar immer entsprechend der Ausbildungsrichtung vermittelt (in Betriebe, Forschung usw.), nicht aber immer in seine jeweilige Heimatstadt. Dabei wurde argumentiert, das die Volkswirtschaft die Ausbildungskosten übernommen hatte (Studium war grundsätzlich kostenlos und ca. 90% der Studenten erhielten, unter Berücksichtung des elterlichen Einkommens, ein Stipendium.) und daher die volkswirtschaftlichen Interessen Vorrang haben. Taxifahren brauchte man nach Studienabschluß nicht (war auch nicht möglich, da es zu wenig Taxis gab).

Und zum 2. Teil der Frage: Sowohl Lehrlinge als auch Studenten konnten aus einem Ausbildungskatalog ihren Berufswunsch wählen. In Berlin z.B. umfasste der Katalog über 100 Ausbildungsberufe. Hatte man sich in einem Betrieb zur Lehrlingsausbildung beworben, und wurde aus welchen Gründen auch immer, abgelehnt konnten man sich für einen anderen Beruf bewerben. Beraten wurde man dabei durch das Amt für Arbeit (in Berlin glaube ich war es in der Scheeglöckchenstr.) Da in der DDR-Verfassung das RECHT und die Pflicht zur Arbeit verankert war, mußte das Amt für Arbeit solange Tätig sein, bis der Bewerber auch in einen Ausbildungsplatz vermittelt war.

Ich habe versucht, Ihre Frage sachlich und ideologiefrei zu beantworten. Fragen der kirchenzugehörigkeit und Beruf der Eltern spielten meist dann eine gewisse Rolle, wenn die Anzahl der Bewerber größer als die Zahl der Ausbildungsplätze war (die DDR war eben sozialistisch und planorientiert), aber auch das mußte nicht immer so sein, nicht war Frau Bundeskanzlerin?

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Ich glaube bigheizer1975 hat die Frage hervorragend beantwortet. 1964, anläßlich der Weltfestspiele in Berlin wurde der erste spezielle Jugendsender der DDR gegründet - DT64. Da konnte man zum ersten Mal ofiziell die Beatles auf dem Alex hören. 1964 kam auch die erst Beatles-Single ("It WWon't Be Long"/Devil in Her Heart" -AMIGA 4 50 493-) und danach auch eine LP von ihnen heraus. Es folgte eine Phase relativer Abkühlung, bis dann ab den 70.er-Jahren immermehr Lizenz-Platten und -Kassetten von AMIGA verlegt wurden. Dann wurde auch, wie bigheizer bereits erwähnte, im DT64 ganze LP's vorgestellt (die Titelliste wurde in der "Jungen Welt", dem sogenannten Zentralorgan der FDJ, veröffentlicht). Was den Jazz betrifft: in Dresden gab es im Kulturpalast die legendären Dixieland-Festivals und ja, Louis Armstrong gastierte im Berliner Friedrichstadt-Palast.

Außerdem konnte man Schallplatten auch in den "sozialistischen Bruderländern", z.B. in Polen, Ungarn, CSSR und selbst in der SU kaufen (war schon komisch, auf der Stones LP aus der SU die Titel in kyrillischer Schrift zu lesen).

Ende der 60.er Jahre lief im Kino auch der erste Film mit Paul Jones von Manfred Man in der Hauptrolle. Er hieß "Privilege" und hatte die Vermarktung der Pop-Musik zum Thema. Später wurde im DDR-TV u.a. auch der Film "Blutige Erdbeeren" mit der legendären >Give Peace A Chance< Szene gezeigt.

Anfangs verboten, später unerwünscht, war aber das Hören von "West-Radio", wie z.B. SF-Beat oder Radio Luxemburg. In den Knast kam man dafür allerdings m.E. nicht dafür, höchsten wurde das Koffer-Radio zeitweilig "beschlagnahmt". Interessanterweise hatte die sogar Satsi einen eigenen Raundfunksender betrieben, auf dem ausschließlich Westmusik lief - wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, hieß er "Soldatensender 904" und sollte propagandischtischen Einfluß auf die Bundeswehrsoldaten ausüben.

Resüme: Nein, verboten war die Musik nicht, sie wurde eben entsprechend dem jeweiligen politschen Klima mehr oder wenigen benutzt, um politisch Einfluß auf die DDR-Jugend zu nehmen.
 

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