Ja das geht. Erforderlich ist jedoch eine gesonderte Aufnahmeprüfung. Einfacher ist der Weg mittels Meisterbrief, Betriebswirt etc. In diesem Fall ist meist nur ein Gespräch erforderlich.

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Lass es dir sagen, von einem der das Examen bereits bestanden hat. Du musst die Definitionen und die Schemata drauf haben. Anderenfalls wirst du untergehen. Wer die einzelnen Schemata nicht kann, der wird auch nie eine Klausur ansatzweise über 7 Punkte schaffen.

Die Begründung ist das, was Punkte bringt. Nicht das stumpfe auswendiglernen von bestimmten Fällen.

Deine Ausführungen lassen fundamentale Schwächen erkennen. Ich empfehle dir dringend dein Lernen zu überdenken. Nehme dir Lehrbücher zur Hand und möglichst solche die mehr als 800 Seiten haben und arbeite die durch. Schreibe Klausuren unter realen Bedingungen (in 5 Stunden).

Viel Erfolg

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Das hängt davon ab, ob eine Anwaltszulassung in Deutschland vorliegt. Die Eu-Niederlassungsrichtlinie für Rechtsanwälte regelt die Tätigkeit für EU Rechtsanwälte. Dies gilt aufgrund Abkommen auch für EWR Länder und die Schweiz. Ist dies der Fall, ist die Tätigkeit in diesen Ländern problemlos möglich, möglicherweise ist aber ein Einvernehmensanwalt bei gerichtlicher Vertretung erforderlich.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A31998L0005

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Rechtsanwälte sind wie Steuerberater zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt. (vgl. § 3 Nr. 1 StBerG). Beide sind vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof postulationsfähig (§ 62 FGO). Allerdings nehmen nur wenige Anwälte die Tätigkeit im Bereich der Erstellung der Steuererklärung wahr.

Im (Steuer-)Strafrecht ist die Befugnis enger als die des Rechtsanwalts. Dort sind Steuerberater, soweit die Finanzbehörde, das Verfahren nicht selbst führt, nur gemeinsam mit einem Rechtsanwalt als Verteidiger auftreten.

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Wo gibt es das denn? Ich halte ein derartiges Gebären zumindest fragwürdig.

Ich würde mich schriftlich bei meinem Arbeitgeber beschweren, um die Rechte vor dem Arbeitsgericht zu sichern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde mitgeteilt, dass in der Jugendherberge XXX ausschließlich Getränke erlaubt sind, die in dem hauseigenen Kiosk erworben wurden.

Ich beschwere mich hiermit bei Ihnen und fordere Sie auf, die Kosten für die Getränke zu während der Dauer des Seminars zu übernehmen. Ersatzweise fordere ich Sie auf sicherzustellen, dass ich auch meine eigenen Getränke mitnehmen darf oder dass ich ein anderes Seminar zugewiesen bekomme.

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitnehmer XXX

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