Es lässt sich nicht so genau voraussehen. Es ist regelmäßig bei einer solchen Menge - ohne bandenmäßiges Handeltreiben - eine Freiheitsstrafe zwischen 3 und 5 Jahren zu erwarten. Da der Mindeststrafe 5 Jahre beträgt ist eine Freiheitsstrafe meist so zwischen 5 und 6 Monaten Jahre bis zu 7 Jahren realistisch.

Allerdings kommt auch ein minderschwerer Fall in Betracht, soweit außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dann ist der Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Zudem kommt eine Milderung unter Umständen nach § 31 BtMG in Betracht.

Der Pflichtverteidiger wird es allerdings schon wissen; der wird eine genauere Empfehlung abgeben können.

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ich habe währenddessen nichts gemacht. Ich fing erst zwei Wochen vor Bekanntgabe wieder an.

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Ja das geht. Erforderlich ist jedoch eine gesonderte Aufnahmeprüfung. Einfacher ist der Weg mittels Meisterbrief, Betriebswirt etc. In diesem Fall ist meist nur ein Gespräch erforderlich.

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Lass es dir sagen, von einem der das Examen bereits bestanden hat. Du musst die Definitionen und die Schemata drauf haben. Anderenfalls wirst du untergehen. Wer die einzelnen Schemata nicht kann, der wird auch nie eine Klausur ansatzweise über 7 Punkte schaffen.

Die Begründung ist das, was Punkte bringt. Nicht das stumpfe auswendiglernen von bestimmten Fällen.

Deine Ausführungen lassen fundamentale Schwächen erkennen. Ich empfehle dir dringend dein Lernen zu überdenken. Nehme dir Lehrbücher zur Hand und möglichst solche die mehr als 800 Seiten haben und arbeite die durch. Schreibe Klausuren unter realen Bedingungen (in 5 Stunden).

Viel Erfolg

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Es ist grundsätzlich falsch. Du kannst es jetzt eh nicht mehr ändern. Je nach dem übrigen Fall, kannst du gleichwohl bestehen.

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Deine Geschichte ist gar nicht so selten. Bevor das Opfer den Akt vollziehen muss, erklärt es sich häufiger für den Mundverkehr oder den Handverkehr bereit. Eine Freiwilligkeit ist aber dennoch nicht vorhanden. Es bleibt jedoch bei einer Mindeststrafe von 5 Jahren. Möglicherweise ändert sich der Tenor "besonders schwere Vergewaltigung" dahingehend, dass der Täter der besonders schwerenn sexuellen Nötigung schuldig ist.

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Exmatrikulation, Wohnung kündigen, Kontaktabbruch, Arbeiten?

Hey, ich bin 21(w) und habe vor 2 Wochen angefangen zu studieren. Dafür bin ich 2 1/2 Stunden von Zuhause weggezogen.

Ihr müsst wissen, letztes Jahr habe ich mein Abi gemacht. Zu dieser Zeit hatte ich extreme Probleme mit meiner Mutter, da ich sie als Narzisstin wahrgenommen habe. Sie hat mir ständig ekelhafte Dinge unterstellt, die nicht stimmen. Meinen Vater, meine Brüder auf mich gehetzt, hesagt dass ich eine Hure bin, obwohl ich weder einen Freund noch irgendwelche Freunde habe. Ich wurde ständig von ihr kontrolliert, geschlagen, bedroht usw.

Mit ach und krach hab ich es geschafft mein Abitur erfolgreich zu absolvieren. Zu dieser Zeit war ich mir nicht sicher was ich nun mache, ich wollte nicht meine Zeit verschwenden. Zudem hatten mir meine Eltern Bildung verboten. Dennoch habe ich mich für Unis beworben und wurde auch angenommen. Als das meine Eltern erfuhren, hatten sie sich wieder mit mit versöhnt. Meine Mama wollte jedoch nicht, dass ich alleine ausziehe.

Ich hab eine Studentenwohnung gefunden, und habe paar Tage später den Mietvertrag erhalten. Meine Eltern waren d'accord, wenn meine Mutter mitkommt. Aus Angst, dass ich nicht studieren kann, war ich auch damit einverstanden. Also hab ich meine Mutter mit in die 1 Zimmer Wohnung genommen.

Als ich dort mit ihr gewohnt habe, hat sie ständig rumgemeckert, dass die Wohnung kalt ist, dass hier nur Studierende sind, dass sie Waschmaschine weit weg ist, dass das garnicht wie eine normale Wohnung ist.

Ihr müsst wissen mein Vater arbeitet im Laden, alle meine Brüder studieren weiter weg.

Sie meinte dann ständig zu mir ich soll nach einer wohnung schauen, wo sie sich auch anmelden kann etc.

Meine Uni hatte erst begonnen, das geht nicht so wie sie sich das vorstellt.

Irgendwann hat sie wieder angefangen mich psychisch auseinander zu nehmen und meinen Vater wieder auf mich gehetzt.

Meine Mutter ist auch momentan krank jnd muss stöndig zurück fahren.

Sie versteht es aber nicht, dass ich nur in Ruhe studieren möchte.

Ich hab auch zu ihr gesagt, dass ich nicht jedes Wochende 4h nach Hause fahren kann, weil ich auch am Wochenende lernen muss. Zuhause fühl ich mich sonst gezwungen zu arbeiten. Das hat sie aufgeregt.

Jedes mal verdreht sie auch meine Worte und stellt mich als die Böse dar. Sie sagt zu meinem Vater, dass ich eh nur alleine leben möchte und jeder der studiert, am ende als eine h*re rauskommt. (sie war einser Schülerin in ihrer Heimat wurde dann ab der 12ten Klasse zwangsverheiratet und durfte nicht studieren, weshalb ich es nicht verstehe)

Sie hat mich am Telefon angeschrien während ich geweint habe, mein Vater hat mich angeschrien. Mehrmals haben die meinen Anruf nicht angenommen.

Nun, Ich habe aufgrund der ganzen Sache zu spät erfahren, dass man sich für Mathegruppen anmelden muss und nur so seine Hausarbeit abgeben kann. Ich konnte meine Hausarbeit nicht abgeben (wird benotet) Das hat mir nochmal den Rest gegeben. Ich hab mir nur gedacht, kann man nur noch schlechter starten.

Ich bin weinend mit meinem Gepäck nach Hause gefahren und am nächsten Tag habe ich von der Studentenwohnung meine restlichen Sachen mitgenommen. Meine Eltern reden nicht mit mir. Ich bin verzweifelt.

Meine Eltern meinten vor Paar monaten zu mir, sie bezahlen für mich die Wohnung, da ich höchstwahrscheinlich kein Bafög bekomme und ich ja ihre Tochter bin. Nun soll ich selbst meine Wohnung bezahlen, wobei ich nur 300€ auf dem Konto habe. Ich hatte alles für meine Uni ausgegeben (PC usw)

ich hab nur noch im Kopf mich zu exmartikulieren, weil ich mit dem Stress nicht umgehen kann. Mein Studienfach ist nicht einfach und dann noch diese psycho spielchen von meiner mom. Ich war auch seit einer Woche deshalb nicht in der Uni.

Ich hab auch keine Freunde oder so, wegen meiner mutter. Ich bin leider emotional zu sehr abhängig von ihr wei ich von klein auf alles mit ihr machen musste und immer auf sie hören musste. Ich durfte auch nie rausgehen, war nie selbstständig.

Was soll ich denn nur machen? Meine Sachen sind jetzt nicht mehr in der Studentenwohnung und den Mietvertrag kann ich doch nicht nach einem Monat schon kündigen.. Wie soll ich die Miete diesen Monat bezahlen?

Ich habe richtige Existenzängste, weil ich nichts festes in der Hand habe und eigentlich auch irgendwann heiraten möchte und Kinder haben möchte. Ich will auch nicht mehr die Marionette meiner Eltern sein und weiß nicht wie ich loslassen soll wenn ich so Angst habe, weil ich die einzige Tochter bin. Ich will mich nicht immer schlecht fühlen

es klingt alles harmloser als es ist

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Es klingt ganz leicht, mein Tipp ist aber unangenehm. Gehe zu einem Anwalt verklage deine Eltern auf Auskunft und klage den Betrag ein. Aus Sicherheitsgründen würde ich zum Bafög Amt gehen und mich dort beraten lassen.

Teile deinen Eltern schriftlich mit, dass du sie zur Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen aufforderst.

Brich den Kontakt mit deinen Eltern ab! Sie tuen dir nicht gut.

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Wie bereits geschrieben ist es entscheidend, was man machen will. Im Bereich des Strafrechts ist die Konkurrenz allerdings besonders hoch. Mit zwei Mal 11 Punkten ist der Eintritt jedoch durchaus möglich. Ich schätze eher 120k bis 140k. Später sind die Gehaltssprünge aber meist sehr überschaubar.

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Es sieht für mich wie zwei selbstständige prozessualen Taten aus. Ich würde das wie folgt machen:

Es kommt aber auch die Verweisung auf den Privatklageweg in Betracht

Staatsanwaltschaft X

Verfügung

(1) Vermerk:

Das Verfahren wir gemäß § 153 StPO eingestellt. (Gründe für die Einstellung)

(2) Mitteilung an die Polizei gemäß Nr. 11 Abs. II Mistra

(3) Einstellungsnachricht an den Anzeigenerstatter, (mit Rechtsbehelfsbelehrung wenn zugleich Verletzter [ § 171 S. 2 StPO]

(4) Frist 2 Monate

(5) Austragen und ablegen

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Das hängt davon ab, ob eine Anwaltszulassung in Deutschland vorliegt. Die Eu-Niederlassungsrichtlinie für Rechtsanwälte regelt die Tätigkeit für EU Rechtsanwälte. Dies gilt aufgrund Abkommen auch für EWR Länder und die Schweiz. Ist dies der Fall, ist die Tätigkeit in diesen Ländern problemlos möglich, möglicherweise ist aber ein Einvernehmensanwalt bei gerichtlicher Vertretung erforderlich.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A31998L0005

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Rechtsanwälte sind wie Steuerberater zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt. (vgl. § 3 Nr. 1 StBerG). Beide sind vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof postulationsfähig (§ 62 FGO). Allerdings nehmen nur wenige Anwälte die Tätigkeit im Bereich der Erstellung der Steuererklärung wahr.

Im (Steuer-)Strafrecht ist die Befugnis enger als die des Rechtsanwalts. Dort sind Steuerberater, soweit die Finanzbehörde, das Verfahren nicht selbst führt, nur gemeinsam mit einem Rechtsanwalt als Verteidiger auftreten.

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Die Erste Prüfung (früher Erstes Juristisches Staatsexamen) ist eine Prüfung, die von der Universität und vom Land (Justizprüfungsämter) abgenommen wird. Hierfür ist es gleichgültig, wo die Person studiert hat.

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Du solltest dir ein Buch zum BGB AT und ein Fallbuch kaufen. Daran wirst du dann merken, ob das etwas für dich ist.

Ich empfehle dir, dass du in die Bibliothek gehst. Häufig gibt es dort auch juristische Bücher oder man kann sie mittels Fernleihe ausleihen.

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Wo gibt es das denn? Ich halte ein derartiges Gebären zumindest fragwürdig.

Ich würde mich schriftlich bei meinem Arbeitgeber beschweren, um die Rechte vor dem Arbeitsgericht zu sichern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde mitgeteilt, dass in der Jugendherberge XXX ausschließlich Getränke erlaubt sind, die in dem hauseigenen Kiosk erworben wurden.

Ich beschwere mich hiermit bei Ihnen und fordere Sie auf, die Kosten für die Getränke zu während der Dauer des Seminars zu übernehmen. Ersatzweise fordere ich Sie auf sicherzustellen, dass ich auch meine eigenen Getränke mitnehmen darf oder dass ich ein anderes Seminar zugewiesen bekomme.

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitnehmer XXX

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Lass es dir gesagt sein, von einer Person, die das erste Staatsexamen bereits bestanden hat.

Willst du wirklich mindestens 7 Jahre (5 Jahre Studium + 2 Jahre Referendariat) lernen?

Kannst du auch mit dem Druck im Examen umgehen? Wenn du das 1 Examen nicht besteht, hast du nichts weiter außer deinem Führerschein und nachgewiesene unzureichende Rechtskentnisse.

Schau dir einfach ein Mal gewisse Lehrbücher zum BGB allgemeinen Teil und Fallbücher zum BGB AT etc an. Dann wirst du merken, ob es dir gefällt.

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  1. Du musst überprüfen, ob du derzeit bereits die rechtlichen Voraussetzungen erfüllst, um dein Gewerbe zu betreiben. Dazu wurde bereits etwas gesagt.
  2. Du müsstest ferner wissen, in welcher Rechtsform du auftrittst. Das kann ein Einzelunternehmen als auch eine Kapitalgesellschaft (UG haftungsbeschränkt; GmbH, AG, KGaA, SE) und eine Personengesellschaft (GmbH & Co KG; Ug haftungsbeschränkt & Co. KG) sein. Das hängt davon ab, wie viel Geld du mitbringst und wie groß deine Risikobereitschaft ist. Alle Gesellschaftsformen haben ihr Vor - und Nachteile.
  3. Du solltest dir einen Businessplan aufstellen. Dort solltest du dir überlegen, wer deine Kunden sein sollen und wie du die ersten Monate überleben willst, obgleich du keine oder weniger Einnahmen hast.
  4. Du solltest dir überlegen, ob das auch deine Partnerin/ dein Partner mitmacht.

Zusammenfassend kann man also den Standpunkt vertreten: Es gibt viele Dinge, die es zu eruieren gibt und die zuvor behandelt werden müssten, ehe du den Schritt in die Selbstständigkeit wagst.

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