Ich habe im EU Ausland eine Eignungsprüfung für europäische Anwälte absolviert und bestanden. Daher kann ich mich bei der dortigen Anwaltskammer zulassen. Die Eignungsprüfung ist in der jeweiligen Landessprache abzulegen und besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Ich habe aber bisher noch keine Sprachkurse in der Sprache gemacht. Welche Sprachkenntnisse gebe ich nun in meinem Lebenslauf an. Sind meine Kenntnisse fließend oder verhandlungssicher?