Nein, musst du nicht. Es ist sogar wahrscheinlicher, dass der Lieferant dir die Speisen zum ursprünglichen Preis aushändigen muss. Nicht garantiert, aber wahrscheinlicher.
Deine Willenserklärung war ja zum alten Preis abgegeben worden, nicht zum neuen. Dementsprechend gibt es in dem Moment, in dem der Verkäufer zu einem anderen Preis verkaufen will, keine gleichen Willenserklärungen mehr, und damit kommt kein Vertrag zustande.
Allerdings kann man je nach Situation auch davon ausgehen, dass der Anbieter seine Willenserklärung auch mit Bestätigung der Bestellung abgegeben hat. Damit wäre der Vertrag zum alten Reis zustande gekommen und der Lieferant müsste dir die Pizza zum alten Preis geben.