Fährst Du auf der Strasse ist das eine Ordnungswidrigkeit und wird nach OWiG geahndet - aber das
OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) ist ungültig!
Ein Verfahren nach der ZPO ist nicht durchzuführen denn die
ZPO (Zivilprozeßordnung) ist auch ungültig!
Und weil es so schön ist...auch die
StPO (Strafprozeßordnung) ist ungültig!
Und wieso sind die UNGÜLTIG?
Weil ALLEN Gesetzen in der BRD der Geltungsbereich fehlt! Und wenn ich nicht weiß, WO ein Gesetz anzuwenden ist, dann ist es NIRGENDS anzuwenden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts).Wers nicht weiß - zahlt eben ;)So verhält es sich übrigens auch mit den Steuern und Abgaben - auch diese Gesetze und darauf basierenden Ordnungen haben keinen Geltungsbereich - schaut mal selber nach!!!" (siehe http://meinungen.*******/forum-webde/[URL=http://www.juraforum.de/lexikon/post]post/13438642[/url], 26.Oktober 2011, 17:53 Uhr)
Aufgrund der persönlichen Sicherheit sollte man sich überlegen ob man ein unnötiges Risiko eingeht...