Ich wundere mich doch über alle, die diese Frage so sicher zu beantworten wissen. Also einmal der Reihe nach, um die Frage sauber zu beantworten:
1. Bildung ist Ländersache und in jedem Land gibt es unterschiedliche Landesgesetze, die die Benotung regeln. Es gibt also per se keine pauschale Beantwortung, du müsstest angeben, in welchem Bundesland Du zur Schule gehst.
2. Noten von Klausuren, mündliche Noten, etc. sind KEINE rechtverbindlichen Zeugnisse. Sie deinen lediglich der Ausgabe eines Zwischenstandes. Daher müssen die Zeugnisnoten auch nicht dem mathematischen Mittel entsprechen (was sowieso aufgrund der Notenzusammensetzung nicht geht). Ein Lehrer hat einen weiten Ermessensspielraum. Ob die Note im Nachhinein geändert wird, oder nicht, ist daher vollkommen irrelevant, da es keine Auswirkungen hat.
3. Rechtlich muss nicht jeder Schüler für die gleiche Leistung die gleiche Note erhalten. Zunehmend werden Schüler in Klassen inkludiert, die geistig nicht dem selben Stand entsprechen. Im Pädagogendeutsch spricht man auch von Binnendifferenzierung. Für einen besonders fähigen Schüler können Fehler daher in der Benotung negativer ausgelegt werden, als bei einem weniger fähigen Schüler, für den die gleiche Leistung schon ein großer Erfolg sein kann. Ein beliebtes Beispiel dazu ist: Ein Affe, ein Elefant und ein Nilpferd erhalten alle die gleiche Aufgabe - "Klettert auf den Baum". Kann man ernsthaft alle nach den gleichen Anforderungen bewerten?
4. Rechtlich relevant sind nur die Jahresabschlusszeugnisse. Dort muss ein Lehrer für gerade stehen und die Noten begründet vergeben. Nur diese Noten sind überhaupt rechtlich angreifbar, alle anderen Noten kann ein Lehrer theoretisch nach Belieben vergeben.
Fazit: Grundsätzlich darf ein Lehrer diese Noten in beide Richtungen verändern, sofern keine Landesschulgesetze dagegen sprechen. Diese Veränderung hat rechtlich im Normalfall keine Relevanz aufgrund der pädagogischen Freiheit der Lehrer. Rechtlich angreifbar macht er sich üblicherweise nicht. Eine gleiche Benotung gleicher Leistungen ist nicht zwingend.
Weitere Infos zum Bundsland Bayern: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/107689-nachtraegliche-veschlechterung-einer-note