Liebe gutefragler,
ich habe vor, mich an der Polizeihochschule für den gehobenen Kriminaldienst zu bewerben. Leider ist in meiner Vergangenheit einiges schief gelaufen, sodass ich u.a. wegen Suizidversuchen sogar zu stationären Aufenthalten gezwungen war und auch immer noch in Therapie bin. Eigentlich ist das ja ein Ausschlussgrund von der Ausbildung. Ich möchte das aber mehr als alles andere und mittlerweile würde ich sogar sagen, dass ich gerade durch die ganzen Therapien sehr stabil bin, vielleicht sogar gefestigter als manch einer, der nie eine Therapie gemacht hat. Weiß jemand, wie streng die Polizei das nimmt? Und kann man das eventuell irgendwie vertuschen? Ansonsten würde ich nämlich sämtliche Voraussetzungen mehr als genug erfüllen.
Vielen Dank schon mal!