Zu unterscheiden sind die beiden Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg, die beide am Weiterbildungskolleg in NRW angeboten werden. Fürs AG gibt es maximal am Ende elternunabhängiges Bafög, beim Kolleg von Anfang an: https://www.abi-nachholen.de/bafoeg.html

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Am Abendgymnasium gibt es elternunabhängiges Bafög, entsprechend muss das Formblatt zum Einkommen der Eltern auch von diesen nicht eingereicht werden (weil das Einkommen der Eltern egal ist): https://www.abi-nachholen.de/bafoeg.html

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Die KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der KMK vom 07.07.1972 i. d. F. vom 16.03.2023) besagt, dass Sport ein Pflichtfach ist und auch in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase belegt werden muss. Verpflichtendes Prüfungsfach ist es NICHT. Auch muss Sport NICHT in die Abitur-Gesamtqualifikation eingebracht werden (kann es aber freiwillig), es sei denn, es ist Abiturprüfungsfach (was denke logisch ist).

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Du hast vom 22.06. bis 30.06.2023 in Sachen gesetzliche Krankenversicherung einen sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 2 SGB V, Zitat:

"Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (Anm.: als Azubi bist du versicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 10 SGB V), besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1."

Versicherung nach § 10 SGB V ist die Familienversicherung. Diese wäre vorrangig. Dazu müsstest du aber bspw. unter 18 Jahre alt sein oder unter 23 Jahre, wenn du keine Erwerbstätigkeit ausübst (was du ja vom dem 22.06. bis 30.06.2023 wohl nicht machst).

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