Was die 4 Rechtsschulen (hanafi, hanbali, Schafi'i, maliki) angeht, ist das halten eines Hundes als Haustier, im Konsens aller 4 Rechtsschulen eine Sünde.
Jedoch sagen manche gelehrte dass es nicht Haram sei sondern nur "nicht erwünscht"
Vielleicht hast du hier ein kleines Verständnisproblem in den Begrifflichkeiten von "Makruh" (verpönnt, unerwünscht), im Bezug auf den Rechtsschulen?
Wenn wir "Makruh" unter der Terminologie (Fachsprache) der Hanbalitischen, Schafi'itischen und Malikitischen Rechtsschule nehmen, dann heißt "Makruh", dass eine Sache zwar verpönnt ist, man jedoch nicht bestraft wird (von Allah) wenn man diese Sache tut oder nicht tut. Mit anderen Worten, es ist keine Sünde.
Wenn wir aber "Makruh" in der Terminologie der Hanafitischen Rechtsschule nehmen, dann gibt es zwei Arten von Makruh, in der Hanafitischen Rechtsschule.
1. "Makruh Tanzihan"
2. "Makruh Tahriman"
1. "Makruh Tanzihan" bedeutet in seiner Definition, unter den Gelehrten der hanafitischen Rechtsschule, genau das selbe wie in den anderen Rechtsschulen, nämlich dass eine Handlung zwar verpönt ist, man jedoch für diese Handlung nicht von Allah bestraft wird, selbst wenn man sie begeht/nicht begeht. Heißt, eine Sache die Makruh Tanzihan ist, ist keine Sünde.
2. Ist eine Sache aber "Makruh Tahriman", dann meinen die Gelehrten der Hanafitischen Rechtsschule damit, dass eine Sache verpönt ist, jedoch näher an "Haram" (Verboten) liegt und somit die Handlung, nach dieser verpönnten Sache, von Allah bestraft wird und als Sünde gilt.
Desweiteren gilt "Makruh Tahriman" in der Hanafitischen Rechtsschule als eine Klassifizierung von "Verboten".
Dir das jetzt näher zu erläutern würde dich wahrscheinlich verwirren.
Wichtig für dich ist, das halten eines Hundes ist selbst nach der Hanafitischen Rechtsschule "Makruh Thariman", also eine Sünde für die man von Allah bestraft wird.
Ich habe auch einige gehört die meinten dass man am tag 2 volle Berge an gute taten verliert
Die Überlieferungen dazu wurden hier schon gepostet. Entweder wird 1 "Qirat" oder 2 "Qirat" an guten Taten abgezogen, pro Tag.
In welcher Relation diese "Qirat" sein werden, ob es nun Berge sind oder nicht, sollte keine Rolle spielen.
Imam Schafi'i sagte zu dieser Sache etwas sehr schönes.
Er sagte: "Schaue nicht auf die Größe der Sünde die du begehst, sondern schaue wem du (durch diese Sünde) ungehorsam bist"
Könnte Allah S.W.T. es mir verzeihen wenn ich sie behalte?
Wenn du "verzeihen" meinst im Sinne von, dass du trotzdem die Chance hast das Paradies zu betreten, obwohl du ungehorsam gegenüber Allah und seinem Gesandten warst, ja. Das liegt bei Allah.
Wenn du "verzeihen" meinst im Sinne von, dass diese Sache für dich "erlaubt" ist und du keinen Ungehorsam begehst und sowieso nicht bestraft wirst, keine Reue verspürst, weil du deiner Ansicht nach nichts falsch machst, dann nein.
Denn wie schon gesagt, ist es nach allen 4 Islamischen Rechtsschulen eine Sünde.
... Wie ihr euch denken könnte kann ich sie nicht einfach hergeben denn ich würde mir riesen sorgen machen wie sie dann dort behandelt wird und was sie mit ihr machen und ausserdem hat sie grosse angstzustände und weint stundenlang wenn sie mit anderen leuten ist. ...
Eine Sache hast du vielleicht vergessen. "Islam" heißt "Ergebung des eigenen Willen, dem Willen Gottes".
Und einer der Grundprinzipien des Islam ist, das wir als Muslime glauben, dass dieses Leben eine Prüfung für uns ist. Und wir erst recht geprüft werden WEIL wir Muslime (Gottergebene Menschen) sind.
Sure 29 Vers 2 und 3
"Meinen die Menschen, sie würden in Ruhe gelassen werden, wenn sie bloß sagten: "Wir glauben", und meinen sie, sie würden nicht auf die Probe gestellt?"
"Und Wir stellten doch die auf die Probe, die vor ihnen waren (gelebt haben). Also wird Allah gewiß die erkennen, die wahrhaftig sind, und gewiß wird Er die Lügner erkennen (kenntlich machen)."
Es gibt hier in Deutschland genug Einrichtungen die sich Wunderbar um Tiere kümmern. Auch spricht nichts dagegen den Hund zu besuchen.
Ihn zu behalten, als Haustier, ist aber laut unserer Religion verboten.