Pflegeheim behält Nachlass, was kann ich tun?

Hallo liebe Gemeinde,

mein Vater verstarb am 15.09.2023.

Er bezog Sozialhilfe und hatte im Pflegeheim ein Taschengeldkonto.

Nachdem ich die Meldung vom Sozialamt erhalten hatte, das keine Rückforderungen bestünden, schrieb ich das Pflegeheim an, mir bitte sein gesamtes Guthaben vom Taschengeldkonto auf mein Bankkonto zu überweisen.

Ich habe ein handschriftliches Testament von meinem Vater, aber "die aus Düsseldorf" (so sagte mir die Verwaltungsmitarbeiterin des Pflegeheims) bestehen wohl auf einen Erbschein, oder eben ein Notariell beglaubigtes Testament.

Ich bin aber der Meinung, dass das nicht rechtens ist (da ICH das Zimmer am nächsten Tag selbstständig räumte, und somit gilt das ja schonmal als angenommen, das ich der Erbe bin)und hatte mit einem "Einschreiben/Einwurf- Brief" Sie aufgefordert, mir nun das Geld bis zum 08.07.2024 zu überweisen.

Bis heute habe ich keinerlei Meldung oder Rückmeldung seitens des Pflegeheims bekommen. (Weder zum Tod meines Vaters, noch wie es nun um das Taschengeld bestellt ist)

In dem Schreiben "drohte" ich mit der Übergabe zu meinem Rechtsanwalt, wenn das Geld nicht bis zum angegebenen Datum auf meinem Konto sei.

Mein Problem ist, das ich keine Rechtsschutzversicherung habe, weder mir ein aberatungsschein vom Amtsgericht zustehen würde, weil ich ganz knapp oberhalb der Grenze liege, das ich einen bekommen würde.

(Zum SoVd wandte ich mich auch, nur in der Angelegenheit beraten die einen nicht, da es sich um Erbrecht handelt)

Habt ihr vielleicht noch Ideen was ich nun machen kann?!

Lieben Dank im voraus;)

Tod, Anwalt, Erbrecht, Erbe, Gesetz, Notar, Pflegeheim, Taschengeldkonto
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