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zunächst erstmal aus rechtlichen Gründen: siehe nur Art. 2 II 1 GG der nach Art. 79 III nicht wesentlich geändert werden darf. Das ist klar unzulässig.
Weiterhin wäre wahrscheinlich der volle Rechtsweg über alle 3 Instanzen + evtl auch noch das Bundesverfassungsgericht zu eröffnen, um Fehlurteile auszuschließen oder zumindest sehr viel schwieriger zu machen. Wäre teuer und würde Jahre dauern. In vielen Fällen bleibt es tatsächlich bei einer oder 2 Instanzen da Berufung und Revision an ganz strenge Auflagen geknüft sind. Da sind die Gerichte weniger belastet.
Der Abschreckugnseffekt von hohen Strafen ist bislang nicht wissenschaftlich belegt, im Gegenteil geht eine große Lehre (ein SOhn eines Kumpels der Jura studiert hatte das Fach Kriminologie belegt, also wie und warum Verbrechen entstehen und ich finde da die Lehre von Frank Tannenbaum (heißt wirklich so!) sehr überzeugend, dass Kriminalität von Definiton, Sozialen Vorstellungen... abhängt und eine Abschreckung sehr schwierig ist. Wichtiger sind da die Maßnahmen während der Haftzeit.
Die Gefahr von Fehlurteilen lässt sich natürlich nicht ausschließen. Justizirrtümer sind leider möglich und nicht so wahnsinnig selten
Und ich finde, es sollte niemand das Recht haben über das Leben anderer zu entscheiden