Nein

zunächst erstmal aus rechtlichen Gründen: siehe nur Art. 2 II 1 GG der nach Art. 79 III nicht wesentlich geändert werden darf. Das ist klar unzulässig.

Weiterhin wäre wahrscheinlich der volle Rechtsweg über alle 3 Instanzen + evtl auch noch das Bundesverfassungsgericht zu eröffnen, um Fehlurteile auszuschließen oder zumindest sehr viel schwieriger zu machen. Wäre teuer und würde Jahre dauern. In vielen Fällen bleibt es tatsächlich bei einer oder 2 Instanzen da Berufung und Revision an ganz strenge Auflagen geknüft sind. Da sind die Gerichte weniger belastet.

Der Abschreckugnseffekt von hohen Strafen ist bislang nicht wissenschaftlich belegt, im Gegenteil geht eine große Lehre (ein SOhn eines Kumpels der Jura studiert hatte das Fach Kriminologie belegt, also wie und warum Verbrechen entstehen und ich finde da die Lehre von Frank Tannenbaum (heißt wirklich so!) sehr überzeugend, dass Kriminalität von Definiton, Sozialen Vorstellungen... abhängt und eine Abschreckung sehr schwierig ist. Wichtiger sind da die Maßnahmen während der Haftzeit.

Die Gefahr von Fehlurteilen lässt sich natürlich nicht ausschließen. Justizirrtümer sind leider möglich und nicht so wahnsinnig selten

Und ich finde, es sollte niemand das Recht haben über das Leben anderer zu entscheiden

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Also ich als Vater sage, dass das nicht wirklich nötig ist. Kinder müssen ihre Erfahrungen machen, positiv und negative. Nur wenn es absolut aus dem Ruder läuft, würde ich eingreifen, dann aber auch nicht gerade zimperlich. Aber im Bereich von 2-3 ist im Gymnasium noch alles in Ordnung, ist zwar nicht Spitze, aber das muss auch nicht jedermanns Anspruch sein.

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Es ist völlig egal, wie man die Aufgabe nennt, ob eine "Zusatzaufgabe" wirklich "Zusatz" ist, oder nicht (Juristisch sagt man dazu "falsa demonstration non nocet" - Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Also ist das wohl in Ordnung. Ist zwar Verarsche, aber geht.,

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Finde ich persönlich zwar schwierig, aber nicht unrechtmäßig. Das einzige, was ich mir vorstellen könnte ist, dass solche Maßnahmen einen pädagogischen Zweck verfolgen müssen/sollen , der evtl hier nicht gegeben ist

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Wir hatten zuhause auch eine Taube, die mit einem belgischen Ring bestückt war und haben sie (bei uns war es im eigenen Garten erlaubt- da musst du nachsehen) mit Vogelfutter gefüttert. Am ANfang war sie sehr dünn, dann wurde sie täglich dicker und war nach 3-4 Tagen dann wieder weg (wahrscheinlich auf dem Weg nach Belgien). Wenn Brieftauben ermattet sind, ist das ein typisches Verhalten.

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