Der Käuferr ist nach § 433 BGB verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen, da er die Ware bezahlt hat.

Ein Rücktritt vom Kauf al ssolches ist nur bei Mängeln oder vertraglich vereinbarten Widerrufsrechten möglich, was bei Privatverkäufen in der Regel nicht zutrifft.

Da du den E-Scooter bereits versendet hast, ist der Vertrag erfüllt, und der Käufer kann die Annahme der Ware nicht verweigern, solange kein Mangel vorliegt.

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Das geht nur Wasserstoffperoxid und UV Licht weg, und nicht mal das geht wahrscheinlich.

Komplette B-Ware.

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