Erst einmal w t h ich hoffe du versuchst hier keine Straftaten zu begehen und zweitens - Ja, das ist ebenso strafbar und wird als Gehilfe des Täters gewertet.
Strafgesetzbuch (StGB) § 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.