Blaulicht und Gelbes Blinklicht am Auto erlaubt?!

Das steht in der STVO:

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Jetzt meine Frage.

Als First Responder wird man des öfteren zu einem Verkehrsunfall gerufen!

Da mit dem Privat PKW angefahren wird ist keine Absicherung vorhanden.

Orangenes Blinklicht darf ja laut STVO zum absichern benutzt werden.

Wie ist es mit Blauem?! Es ist zur Warnung einer Unfallstelle gedacht aber es ist ja kein Offiziellen Einsatzfahrzeug! Aber es ist ausgestattet zum Menschenleben retten.

Wir sprechen hier nur von der Absicherung! Das Auto steht!

Wo könnte man da Anfragen, bei welcher Behörde?

Auto, Feuerwehr, Polizei, Gesetz, Blaulicht, Straßenverkehrsordnung
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