Nein, es gehört zum Staat Palästina
Die Palästinensischen Gebiete (Ost-Jerusalem, Westjordanland und Gaza) und der Golan sind seit 1967 von Israel besetzt. Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetztem Gebieten.
Es ist langjährige Position der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, keine Änderungen an den Grenzen von vor 1967 anzuerkennen, die nicht zwischen den Konfliktparteien vereinbart worden sind. Israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten sind auch aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig, ein Hindernis für den Frieden und eine Gefahr für die Grundlagen der Zwei-Staaten-Lösung.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/nahermittlererosten/besetzte-gebiete/2263564
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf Resolution 2334 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hin, die die völkerrechtliche Bewertung bekräftigt. Die Bundesregierung nimmt dies zum Anlass, erneut zu bekräftigen, dass sie nur solche Änderungen der Linien vom 4. Juni 1967, einschließlich in Bezug auf Jerusalem, anerkennen wird, die die Parteien auf dem Verhandlungsweg vereinbaren.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/isr-siedlungsankuendigungen/2311128
https://www.un.org/depts/german/sr/sr_16/sr2334.pdf