Es gibt radikale Israelis und Knesset Mitglieder die das offen sagen.
Das Gebiet gehört völkerrechtlich aber zu Palästina und nicht Israel (s.u)
Israelischer Abgeordneter: Zeit für den Bau des dritten Tempels!
Ein Mitglied der Knesset hat den Wunsch geäußert, dass Juden nicht nur in der Lage sein sollten, den Tempelberg in Jerusalem frei zu besuchen und ihren Glauben auszudrücken, sondern dass der Dritte Tempel auch „in unseren Tagen“ gebaut werden sollte.
Nissim Vaturi steht auf der Liste der Likud-Kandidaten auf Platz 40, was bedeutet, dass er es bei der letzten nationalen Wahl nicht in die Knesset geschafft hat. Aber da mehrere Knessetmitglieder der Likud vor kurzem die Partei vor den kommenden Wahlen verlassen haben, rücken Vaturi und einige andere jetzt auf und bekommen somit die Chance, als Gesetzgeber zu fungieren, wenn auch nur für ein paar Monate.
https://www.israelheute.com/erfahren/israelischer-abgeordneter-zeit-fuer-den-bau-des-dritten-tempels/
Das ist allerdings illegal und völkerrechtswidrig, da sich die Al Aqsa Moschee in Ostjerusalem befindet was du Palästina gehört. Siehst du auch in Google Maps
Die Palästinensischen Gebiete (Ost-Jerusalem, Westjordanland und Gaza) und der Golan sind seit 1967 von Israel besetzt. Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetztem Gebieten
Es ist langjährige Position der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, keine Änderungen an den Grenzen von vor 1967 anzuerkennen, die nicht zwischen den Konfliktparteien vereinbart worden sind.
Israelische Siedlungen in den besetzten Gebieten sind auch aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig, ein Hindernis für den Frieden und eine Gefahr für die Grundlagen der Zwei-Staaten-Lösung.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/nahermittlererosten/besetzte-gebiete/2263564
in Google Maps sieht man auch den Grenzverlauf (Grüne Linie) mitten durch die Stadt.
Israel hält sich allerdings nicht daran was völkerrechtswidrig ist
Siehe : https://www.un.org/depts/german/sr/sr_16/sr2334.pdf