Arbeitsunfall verbleibender Schaden, was sind meine Ansprüche?

1 Antwort

Hallo,

nach einem Arbeitsunfall werden die verbliebenen Funktionseinschränkungen in einem Prozentwert (Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE) ausgedrückt.

Anspruch auf eine Rente bei der BG hättest du, wenn mindestens eine MdE von 20 % verbleibt (durch einen oder mehrere Versicherungsfälle).

Selbst der unfallbedingte Verlust des kleinen Fingers im Grundgelenk würde nur eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von allenfalls 10 % begründen (Quelle).

Dementsprechend würdest du wahrscheinlich keinen Anspruch auf eine weitere finanzielle Entschädigung haben. Du kannst aber natürlich bei der BG um eine Entscheidung über den Rentenanspruch bitten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gesetzliche Unfallversicherung