Arbeitsunfall verbleibender Schaden, was sind meine Ansprüche?
Hallo zusammen!
vor ungefähr einem Jahr hatte ich beim Nachhauseweg einen ArbeitsUnfall mit meinem Fahrrad. Mein kleiner Finger musste operiert werden, da er gebrochen war. Seit der Op, kann ich den Finger weder bewegen noch benutzen. Ich bin Fahrradmonteur und brauche beim arbeiten meine Hände/Finger.
meine Frage wäre:
welche Ansprüche habe ich mit einem behinderten Finger?
ich kenne mich mit Rechten und Gesetzen Nicht gut aus, da ich erst seit 4 Jahren in Deutschland bin.
Daher freue Ich mich über jede Antwort und über Ratschläge!
vielen dank schon mal im Voraus.
LG :)
1 Antwort
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Hallo,
nach einem Arbeitsunfall werden die verbliebenen Funktionseinschränkungen in einem Prozentwert (Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE) ausgedrückt.
Anspruch auf eine Rente bei der BG hättest du, wenn mindestens eine MdE von 20 % verbleibt (durch einen oder mehrere Versicherungsfälle).
Selbst der unfallbedingte Verlust des kleinen Fingers im Grundgelenk würde nur eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von allenfalls 10 % begründen (Quelle).
Dementsprechend würdest du wahrscheinlich keinen Anspruch auf eine weitere finanzielle Entschädigung haben. Du kannst aber natürlich bei der BG um eine Entscheidung über den Rentenanspruch bitten.